Bewässerungsverbot in Hessen

8 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 26 insgesamt in Hessen.

In Hessen sind derzeit 8 von 26 Kreise betroffen: 8 mit einem aktiven Verbot, 0 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.

Verbote aktiv: 8 von 26 Kreise betroffen

Kreise mit Verbot8
Teilweise0
Kreise gesamt26

26 Kreise in Hessen

KreisStatusRegelung
Darmstadt AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf
Kassel AktivErlaubnisfreie Entnahme eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. Dezember 2026
Landkreis Gießen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf
Landkreis Kassel AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026
Landkreis Marburg-Biedenkopf AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis auf Widerruf
Main-Kinzig-Kreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf
Vogelsbergkreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf
Wetteraukreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026
Frankfurt am Main Kein Verbot–
Hochtaunuskreis Kein Verbot–
Lahn-Dill-Kreis Kein Verbot–
Landkreis Bergstraße Kein Verbot–
Landkreis Darmstadt-Dieburg Kein Verbot–
Landkreis Fulda Kein Verbot–
Landkreis Groß-Gerau Kein Verbot–
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Kein Verbot–
Landkreis Limburg-Weilburg Kein Verbot–
Landkreis Offenbach Kein Verbot–
Landkreis Waldeck-Frankenberg Kein Verbot–
Main-Taunus-Kreis Kein Verbot–
Odenwaldkreis Kein Verbot–
Offenbach am Main Kein Verbot–
Rheingau-Taunus-Kreis Kein Verbot–
Schwalm-Eder-Kreis Kein Verbot–
Werra-Meißner-Kreis Kein Verbot–
Wiesbaden Kein Verbot–

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Hessen

Ein Verbot entsteht in Hessen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Rechtsgrundlage sind das Hessische Wassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Die unteren Wasserbehörden können die Entnahme per Allgemeinverfügung untersagen.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

HLNUG Niedrigwasser →

Trockenheit und Grundwasser in Hessen

Die Grundwasser- und Niedrigwassersituation in Hessen ist 2026 angespannt. Das hydrologische Winterhalbjahr 2025/2026 verlief laut HLNUG insgesamt zu warm und zu trocken, besonders in November, Dezember, März und April fiel wenig Niederschlag. Über 70 Prozent der Grundwassermessstellen liegen unter dem Niveau des Vorjahres. Die hessischen Flüsse führten im Mai 2026 rund 32 Prozent weniger Wasser als im langjährigen Mittel 1991 bis 2020. An etwa 78 Prozent der Messstellen sinken die Grundwasserstände weiter.

Quelle: HLNUG, Grundwasser Aktuelles →

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Hessen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Hessen

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Hessen.

Wasserentnahmeverbote 2025 in Hessen

Der Trockensommer 2025 hat in Hessen bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.

Häufige Fragen zu Hessen

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Hessen?

Nein. Verbote werden in Hessen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Rechtsgrundlage sind das Hessische Wassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Die unteren Wasserbehörden können die Entnahme per Allgemeinverfügung untersagen.

Darf ich in Hessen mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Hessen?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Hessen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.