Grillverbot in Bayern

Kein Kreis in Bayern hat derzeit ein Grillverbot erlassen.

In Bayern ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.

Kein Grillverbot aktuell in Bayern

Mit Grillverbot0
Teilweise0
Kreise gesamt96

So regelt Bayern die Waldbrandgefahr

Die Bayerische Forstverwaltung stützt sich auf die fünfstufigen Waldbrandgefahrenkarten des Deutschen Wetterdienstes, die von März bis Oktober täglich erscheinen. Im Wald gilt in dieser Zeit ein Rauchverbot, und offenes Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 fliegen ausgebildete Luftbeobachter an Wochenenden und Feiertagen, ab Stufe 5 täglich. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen liegen bei der unteren Forstbehörde.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Bayern

In Bayern ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Die größten Kreise in Bayern

Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Bayern.

Alle 96 Kreise im Überblick

Kein Kreis in Bayern hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.

KreisStatusRegelung
Amberg Kein Verbot–
Ansbach Kein Verbot–
Aschaffenburg Kein Verbot–
Augsburg Kein Verbot–
Bamberg Kein Verbot–
Bayreuth Kein Verbot–
Coburg Kein Verbot–
Erlangen Kein Verbot–
Fürth Kein Verbot–
Hof Kein Verbot–
Ingolstadt Kein Verbot–
Kaufbeuren Kein Verbot–
Kempten (Allgäu) Kein Verbot–
Landkreis Aichach-Friedberg Kein Verbot–
Landkreis Altötting Kein Verbot–
Landkreis Amberg-Sulzbach Kein Verbot–
Landkreis Ansbach Kein Verbot–
Landkreis Aschaffenburg Kein Verbot–
Landkreis Augsburg Kein Verbot–
Landkreis Bad Kissingen Kein Verbot–
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Kein Verbot–
Landkreis Bamberg Kein Verbot–
Landkreis Bayreuth Kein Verbot–
Landkreis Berchtesgadener Land Kein Verbot–
Landkreis Cham Kein Verbot–
Landkreis Coburg Kein Verbot–
Landkreis Dachau Kein Verbot–
Landkreis Deggendorf Kein Verbot–
Landkreis Dillingen a.d.Donau Kein Verbot–
Landkreis Dingolfing-Landau Kein Verbot–
Landkreis Donau-Ries Kein Verbot–
Landkreis Ebersberg Kein Verbot–
Landkreis Eichstätt Kein Verbot–
Landkreis Erding Kein Verbot–
Landkreis Erlangen-Höchstadt Kein Verbot–
Landkreis Forchheim Kein Verbot–
Landkreis Freising Kein Verbot–
Landkreis Freyung-Grafenau Kein Verbot–
Landkreis Fürstenfeldbruck Kein Verbot–
Landkreis Fürth Kein Verbot–
Landkreis Garmisch-Partenkirchen Kein Verbot–
Landkreis Günzburg Kein Verbot–
Landkreis Haßberge Kein Verbot–
Landkreis Hof Kein Verbot–
Landkreis Kelheim Kein Verbot–
Landkreis Kitzingen Kein Verbot–
Landkreis Kronach Kein Verbot–
Landkreis Kulmbach Kein Verbot–
Landkreis Landsberg am Lech Kein Verbot–
Landkreis Landshut Kein Verbot–
Landkreis Lichtenfels Kein Verbot–
Landkreis Lindau (Bodensee) Kein Verbot–
Landkreis Main-Spessart Kein Verbot–
Landkreis Miesbach Kein Verbot–
Landkreis Miltenberg Kein Verbot–
Landkreis Mühldorf a.Inn Kein Verbot–
Landkreis München Kein Verbot–
Landkreis Neu-Ulm Kein Verbot–
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Kein Verbot–
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Kein Verbot–
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kein Verbot–
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Kein Verbot–
Landkreis Nürnberger Land Kein Verbot–
Landkreis Oberallgäu Kein Verbot–
Landkreis Ostallgäu Kein Verbot–
Landkreis Passau Kein Verbot–
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Kein Verbot–
Landkreis Regen Kein Verbot–
Landkreis Regensburg Kein Verbot–
Landkreis Rhön-Grabfeld Kein Verbot–
Landkreis Rosenheim Kein Verbot–
Landkreis Roth Kein Verbot–
Landkreis Rottal-Inn Kein Verbot–
Landkreis Schwandorf Kein Verbot–
Landkreis Schweinfurt Kein Verbot–
Landkreis Starnberg Kein Verbot–
Landkreis Straubing-Bogen Kein Verbot–
Landkreis Tirschenreuth Kein Verbot–
Landkreis Traunstein Kein Verbot–
Landkreis Unterallgäu Kein Verbot–
Landkreis Weilheim-Schongau Kein Verbot–
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Kein Verbot–
Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Kein Verbot–
Landkreis Würzburg Kein Verbot–
Landshut Kein Verbot–
Memmingen Kein Verbot–
München Kein Verbot–
Nürnberg Kein Verbot–
Passau Kein Verbot–
Regensburg Kein Verbot–
Rosenheim Kein Verbot–
Schwabach Kein Verbot–
Schweinfurt Kein Verbot–
Straubing Kein Verbot–
Weiden i.d.OPf. Kein Verbot–
Würzburg Kein Verbot–

Wasserentnahme in Bayern

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Bayern führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Bayern: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Bayern

Gilt ein Grillverbot in ganz Bayern?

Nein. Ein Grillverbot wird in Bayern nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Bayern im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Bayern?

Das Rauchen im Wald ist in Bayern vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Bayern?

Über das Landesportal Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Bayern?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.