Grillverbot in Bremen

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill–
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Bremen · Stand 16. Oktober 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist in Bremen kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.

Kreisfreie Stadt569.352 EinwohnerAGS 04011Zuständig: Stadtverwaltung

Für Bremen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Bremen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 569.352 Einwohnern steht Bremen damit auf Platz 1 von 2 in Bremen. Direkt benachbart sind Bremerhaven.

Was gilt aktuell in Bremen

Nach unserer Recherche liegt für Bremen keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Bremen heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 16. Oktober 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Bremen die Waldbrandgefahr

Bremen führt keine eigene tagesaktuelle Stufenseite und stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage ist Paragraf 13 Absatz 2 des Bremischen Waldgesetzes: In Wald und Flur sind das Anzünden von Feuer und das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Eine feste Abstandsregel kennt das Gesetz nicht; die Behörden können Verbote per Verordnung ausdehnen und den Zutritt beschränken. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmen obliegen der zuständigen Forst- und Ordnungsbehörde.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Bremen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 569.352 Einwohnern steht Bremen damit auf Platz 1 von 2 in Bremen. Direkt benachbart sind Bremerhaven. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD →

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Bremen im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Bremen ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill in Bremen erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Was kostet ein Verstoß in Bremen?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Bremen.

Bis wann gilt das Grillverbot in Bremen?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich in Bremen im Wald rauchen?

Nein. In Bremen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot in Bremen?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Bremen und gilt nur für dieses Gebiet.

Nachbarkreise in Bremen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.