Bewässerungsverbot in Berlin
Für Berlin liegt uns derzeit kein aktives Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot vor (Stand 15. August 2026). Berlin ist ein Stadtstaat: zuständig für eine solche Anordnung wäre Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, nicht eine Kreisverwaltung. Wir beobachten die amtlichen Bekanntmachungen laufend. Für die einzelnen Kreise in Berlin liegt uns noch keine dokumentierte Einzelprüfung vor.
Kennen Sie eine amtliche Anordnung für Berlin, die hier fehlt? Hinweis an die Redaktion → Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle.
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Berlin
Berlin ist ein Stadtstaat ohne Landratsämter. Eine Einschränkung der Wasserentnahme würde Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als zuständige Wasserbehörde für das gesamte Stadtgebiet anordnen, nicht ein einzelner Kreis.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 25 des Berliner Wassergesetzes: Das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen zählt zum Gemeingebrauch. Die für Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann ihn nach Paragraf 25 Absatz 6 durch Rechtsverordnung oder Anordnung im Einzelfall beschränken oder verbieten; untere Wasserbehörden der Kreise gibt es in Berlin nicht.
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt →
Trockenheit und Grundwasser in Berlin
Berlins Grundwasser steht unter Dauerstress. Nach einer Grundwasserstudie des BUND Berlin wird jährlich deutlich mehr als die empfohlene Höchstmenge von 20 Prozent des neu gebildeten Grundwassers entnommen, und viele Messstellen zeigen niedrige bis extrem niedrige Stände. Während der letzten Dürreperiode sanken die Grundwasserstände im Mittel um bis zu 60 Zentimeter. Seit dem niederschlagsarmen Herbst 2025 hat sich die Lage nicht erholt. Die Berliner Wasserbetriebe rüsten Kläranlagen auf, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Berlin in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
Häufige Fragen zu Berlin
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Berlin?
Berlin ist ein Stadtstaat und regelt das zentral. Eine Einschränkung gilt daher für das gesamte Stadtgebiet und wird von Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeordnet.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Wassergesetz von Berlin. Die Anordnung trifft Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für das gesamte Stadtgebiet.
Darf ich in Berlin mit der Gießkanne gießen?
Solange kein Verbot gilt, ja. Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Ordnet Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein Entnahmeverbot an, gilt dessen Wortlaut.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Berlin?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Wasserportal Berlin. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Berlin?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der zuständigen Umweltbehörde.