Erklärt · Deutscher Wetterdienst

Waldbrandgefahrenstufen: Die fünf Stufen erklärt

Kurz erklärt

Der Deutsche Wetterdienst berechnet täglich zwei Kennzahlen: den Waldbrandgefahrenindex WBI für den Wald und den Graslandfeuerindex GFI für offenes Grasland. Beide haben fünf Stufen, von sehr geringer bis sehr hoher Gefahr. Ab Stufe 3 startet in mehreren Ländern die Kameraüberwachung, ab Stufe 4 sperren die Landkreise Grill- und Feuerstellen, ab Stufe 5 sind zusätzlich Betretungsverbote für den Wald möglich.

Höchste Stufen heute

Für diese Kreise meldet der Deutsche Wetterdienst die höchste Waldbrandgefahr (Stand 15. September 2026). Verbindlich bleibt die Verfügung des jeweiligen Kreises.

Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Zwei Indizes, nicht einer

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) schätzt, wie leicht sich die Streuauflage im Wald entzünden lässt. Er verrechnet Lufttemperatur, relative Feuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und die Sonneneinstrahlung der Vortage. Weil der Waldboden Wasser lange hält, reagiert der WBI träge.

Der Graslandfeuerindex (GFI) bewertet abgestorbenes Gras auf offener Fläche. Dieses Material trocknet innerhalb weniger Stunden durch. Deshalb steht der GFI im Frühjahr oft mehrere Stufen über dem WBI, wenn das Vorjahresgras dürr ist, der Wald aber noch feucht. Beide Indizes werden während der Waldbrandsaison täglich neu berechnet und als Karte veröffentlicht.

Was bei welcher Stufe passiert

StufeGefahrWas typischerweise gilt
Stufe 1sehr geringe GefahrKeine besonderen Maßnahmen, die Grundregeln des Waldgesetzes gelten.
Stufe 2geringe GefahrKeine zusätzlichen Einschränkungen, gesetzliches Rauchverbot gilt weiter.
Stufe 3mittlere GefahrKameraüberwachung startet, erste Waldgrillplätze werden gesperrt.
Stufe 4hohe GefahrKreise sperren Feuer- und Grillstellen, Städte untersagen Grillen in Grünanlagen.
Stufe 5sehr hohe GefahrZusätzlich Betretungsverbote für den Wald und Absagen von Veranstaltungen möglich.

Stufe 1

sehr geringe Gefahr

Keine besonderen Maßnahmen. Die allgemeinen Regeln des Waldgesetzes gelten weiter, im Wald bleibt offenes Feuer verboten.

Stufe 2

geringe Gefahr

Weiterhin keine Einschränkungen über das Waldgesetz hinaus. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt in den meisten Ländern trotzdem.

Stufe 3

mittlere Gefahr

Erhöhte Aufmerksamkeit. Mehrere Länder aktivieren jetzt ihre automatische Waldbrandfrüherkennung per Kamera. Erste Kommunen sperren Waldgrillplätze.

Stufe 4

hohe Gefahr

Die kritische Schwelle. Landkreise sperren Feuer- und Grillstellen im Wald per Allgemeinverfügung, Städte untersagen das Grillen in Grünanlagen, Feuerwerksgenehmigungen werden versagt.

Stufe 5

sehr hohe Gefahr

Höchste Gefahr. Zusätzlich sind Betretungsverbote für den Wald möglich, Veranstaltungen werden abgesagt oder mit Brandwache und Löschmitteln aufgelegt.

Die Stufe selbst verbietet nichts. Verbindlich wird eine Einschränkung erst durch die Allgemeinverfügung des Landkreises oder der Stadt. Deshalb kann bei identischer Stufe ein Kreis sperren und der Nachbarkreis nicht.

Einige Städte koppeln ihr Verbot aber direkt an den Index: Es greift dann automatisch ab einer bestimmten Stufe, ohne dass täglich neu verfügt wird. In Freiburg im Breisgau etwa ist Grillen im Wald ab WBI Stufe 4 grundsätzlich verboten, unsere Seite zeigt anhand des DWD-Tageswerts, ob die Regel heute greift. Dieses Modell breitet sich aus.

Welcher Index zählt, hängt vom Gelände ab. Für Wälder ist der Waldbrandgefahrenindex (WBI) maßgeblich, für offene Grillwiesen der Graslandfeuerindex (GFI). Pforzheim etwa sperrt seine öffentlichen Grillstellen auf den Grillwiesen, sobald der GFI Stufe 4 erreicht, nicht der WBI. Weil der GFI im Frühjahr und Sommer oft höher liegt als der WBI, kann ein Grillplatz auf der Wiese gesperrt sein, während im Wald noch eine niedrigere Stufe gilt.

Wo Sie die heutige Stufe sehen

Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht bundesweite Karten. Die verbindliche Einstufung und die daraus folgenden Sperrungen kommen aber von den Ländern und Kreisen. Diese 16 Länder betreiben dafür ein eigenes amtliches Portal.

Warum das überhaupt zählt

Der ganz überwiegende Teil aller Waldbrände in Deutschland geht auf menschliches Verhalten zurück, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Blitzschlag erklärt nur eine kleine Minderheit. Genau deshalb setzen die Maßnahmen bei Zigaretten, Grills, Lagerfeuern und Feuerwerk an und nicht beim Wetter selbst.

Aktuell führen wir 8 Kreise mit aktivem Grillverbot. Zur aktuellen Lage → Einen Waldbrand melden Sie über die 112.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen WBI und GFI?

Der Waldbrandgefahrenindex bewertet die Entzündbarkeit der Streuauflage im Wald. Der Graslandfeuerindex bewertet abgestorbenes Gras auf offener Fläche. Im Frühjahr ist der GFI oft mehrere Stufen höher als der WBI, weil das Vorjahresgras trocken und der Waldboden noch feucht ist.

Wer legt die Waldbrandgefahrenstufe fest?

Die Indexwerte kommen vom Deutschen Wetterdienst und werden für jeden Tag neu berechnet. Was daraus folgt, entscheiden die Länder und Landkreise. Manche Länder veröffentlichen eigene Warnstufen, die sich vom DWD-Index unterscheiden können.

Gilt bei Stufe 4 automatisch ein Grillverbot?

Nein. Die Stufe ist der Auslöser, nicht das Verbot. Verbindlich wird es erst durch die Allgemeinverfügung des Landkreises oder der Stadt. Deshalb kann bei gleicher Stufe der eine Kreis sperren und der andere nicht.

Darf ich bei Stufe 5 in den Wald?

Meist ja, das Betreten bleibt in der Regel erlaubt. Einzelne Länder und Kreise können den Wald aber sperren. Rauchen und offenes Feuer sind dort ohnehin verboten.

Wie oft wird die Stufe aktualisiert?

Täglich, in der Waldbrandsaison von März bis Oktober. Die Prognose reicht mehrere Tage voraus, verbindlich ist immer der aktuelle Tageswert.

Wie melde ich einen Waldbrand?

Über die Notrufnummer 112. Nennen Sie den genauen Ort, wenn möglich mit Rettungspunkt oder Koordinaten. Der ganz überwiegende Teil aller Waldbrände in Deutschland wird durch Menschen verursacht.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.