Grillverbot in Bayern

Kein Kreis in Bayern hat derzeit ein Grillverbot erlassen.

In Bayern ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.

Kein Grillverbot aktuell in Bayern

Mit Grillverbot0
Teilweise0
Kreise gesamt96

So regelt Bayern die Waldbrandgefahr

Die Bayerische Forstverwaltung stützt sich auf die fünfstufigen Waldbrandgefahrenkarten des Deutschen Wetterdienstes, die von März bis Oktober täglich erscheinen. Im Wald gilt in dieser Zeit ein Rauchverbot, und offenes Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 fliegen ausgebildete Luftbeobachter an Wochenenden und Feiertagen, ab Stufe 5 täglich. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen liegen bei der unteren Forstbehörde.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Bayern

In Bayern ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Die größten Kreise in Bayern

Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Bayern.

Alle 96 Kreise im Überblick

Kein Kreis in Bayern hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.

KreisStatusRegelung
Amberg Kein Verbot
Ansbach Kein Verbot
Aschaffenburg Kein Verbot
Augsburg Kein Verbot
Bamberg Kein Verbot
Bayreuth Kein Verbot
Coburg Kein Verbot
Erlangen Kein Verbot
Fürth Kein Verbot
Hof Kein Verbot
Ingolstadt Kein Verbot
Kaufbeuren Kein Verbot
Kempten (Allgäu) Kein Verbot
Landkreis Aichach-Friedberg Kein Verbot
Landkreis Altötting Kein Verbot
Landkreis Amberg-Sulzbach Kein Verbot
Landkreis Ansbach Kein Verbot
Landkreis Aschaffenburg Kein Verbot
Landkreis Augsburg Kein Verbot
Landkreis Bad Kissingen Kein Verbot
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Kein Verbot
Landkreis Bamberg Kein Verbot
Landkreis Bayreuth Kein Verbot
Landkreis Berchtesgadener Land Kein Verbot
Landkreis Cham Kein Verbot
Landkreis Coburg Kein Verbot
Landkreis Dachau Kein Verbot
Landkreis Deggendorf Kein Verbot
Landkreis Dillingen a.d.Donau Kein Verbot
Landkreis Dingolfing-Landau Kein Verbot
Landkreis Donau-Ries Kein Verbot
Landkreis Ebersberg Kein Verbot
Landkreis Eichstätt Kein Verbot
Landkreis Erding Kein Verbot
Landkreis Erlangen-Höchstadt Kein Verbot
Landkreis Forchheim Kein Verbot
Landkreis Freising Kein Verbot
Landkreis Freyung-Grafenau Kein Verbot
Landkreis Fürstenfeldbruck Kein Verbot
Landkreis Fürth Kein Verbot
Landkreis Garmisch-Partenkirchen Kein Verbot
Landkreis Günzburg Kein Verbot
Landkreis Haßberge Kein Verbot
Landkreis Hof Kein Verbot
Landkreis Kelheim Kein Verbot
Landkreis Kitzingen Kein Verbot
Landkreis Kronach Kein Verbot
Landkreis Kulmbach Kein Verbot
Landkreis Landsberg am Lech Kein Verbot
Landkreis Landshut Kein Verbot
Landkreis Lichtenfels Kein Verbot
Landkreis Lindau (Bodensee) Kein Verbot
Landkreis Main-Spessart Kein Verbot
Landkreis Miesbach Kein Verbot
Landkreis Miltenberg Kein Verbot
Landkreis Mühldorf a.Inn Kein Verbot
Landkreis München Kein Verbot
Landkreis Neu-Ulm Kein Verbot
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Kein Verbot
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Kein Verbot
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kein Verbot
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Kein Verbot
Landkreis Nürnberger Land Kein Verbot
Landkreis Oberallgäu Kein Verbot
Landkreis Ostallgäu Kein Verbot
Landkreis Passau Kein Verbot
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Kein Verbot
Landkreis Regen Kein Verbot
Landkreis Regensburg Kein Verbot
Landkreis Rhön-Grabfeld Kein Verbot
Landkreis Rosenheim Kein Verbot
Landkreis Roth Kein Verbot
Landkreis Rottal-Inn Kein Verbot
Landkreis Schwandorf Kein Verbot
Landkreis Schweinfurt Kein Verbot
Landkreis Starnberg Kein Verbot
Landkreis Straubing-Bogen Kein Verbot
Landkreis Tirschenreuth Kein Verbot
Landkreis Traunstein Kein Verbot
Landkreis Unterallgäu Kein Verbot
Landkreis Weilheim-Schongau Kein Verbot
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Kein Verbot
Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Kein Verbot
Landkreis Würzburg Kein Verbot
Landshut Kein Verbot
Memmingen Kein Verbot
München Kein Verbot
Nürnberg Kein Verbot
Passau Kein Verbot
Regensburg Kein Verbot
Rosenheim Kein Verbot
Schwabach Kein Verbot
Schweinfurt Kein Verbot
Straubing Kein Verbot
Weiden i.d.OPf. Kein Verbot
Würzburg Kein Verbot

Wasserentnahme in Bayern

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Bayern führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Bayern: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Bayern

Gilt ein Grillverbot in ganz Bayern?

Nein. Ein Grillverbot wird in Bayern nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Bayern im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Bayern?

Das Rauchen im Wald ist in Bayern vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Bayern?

Über das Landesportal Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Bayern?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.