Grillverbot und Waldbrandgefahr: Aktuelle Lage
In Deutschland gibt es kein bundesweites Grillverbot. Über Grillverbote entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte selbst: Steigt die Waldbrandgefahr, sperrt die untere Forstbehörde die Feuer- und Grillstellen per Allgemeinverfügung, gestützt auf das Waldgesetz des Landes. Aktuell haben 8 Kreise und kreisfreie Städte in 3 Bundesländern das Grillen eingeschränkt, ausgelöst meist ab Waldbrandgefahrenstufe 3 oder 4 des Deutschen Wetterdienstes. Im eigenen Garten bleibt das Grillen dabei in aller Regel erlaubt: Die Verbote treffen den Wald, die 100-Meter-Zone am Waldrand und den öffentlichen Raum.
Was die Waldbrandgefahrenstufe auslöst
Zuletzt meldete der Deutsche Wetterdienst keinen Kreis mit Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 (Stand 8. Oktober 2026, der heutige Wert liegt noch nicht vor). Höchste Stufen heute →
Der Deutsche Wetterdienst berechnet täglich zwei Indizes: den Waldbrandgefahrenindex für den Wald und den Graslandfeuerindex für offenes Grasland. Beide haben fünf Stufen. Ab Stufe 3 laufen in mehreren Ländern Kamerasysteme zur Früherkennung, ab Stufe 4 sperren Kreise Grillstellen, ab Stufe 5 kommen Betretungsverbote hinzu.
Stufe 1: sehr geringe GefahrStufe 2: geringe GefahrStufe 3: mittlere GefahrStufe 4: hohe GefahrStufe 5: sehr hohe Gefahr
Die fünf Waldbrandstufen erklärt, mit den amtlichen Karten aller 16 Länder →
Zuletzt geprüft
Nach Bundesland
Was verboten ist, und wo Sie weiter grillen dürfen
Ein Grillverbot ist fast nie ein allgemeines Grillverbot. Es sperrt den Wald, die Zone von 100 Metern am Waldrand und die öffentlichen Grillstellen. Der eigene Garten bleibt in allen aktuell erfassten Verfügungen zulässig. Das ist die wichtigste Einordnung, weil Schlagzeilen über ein „Grillverbot im Kreis“ regelmäßig als Verbot auf der eigenen Terrasse gelesen werden.
Umgekehrt gilt: Wo eine Stadt weiter geht als üblich, ist das die Ausnahme, die man kennen muss. Frankfurt am Main untersagt im Verbotsfall auch Gas- und Elektrogrills sowie Wasserpfeifen mit Kohle; Wiesbaden bezieht Gasgrills ebenfalls ein. Die Faustregel „Gasgrill geht immer“ stimmt dort nicht.
| Was | Gilt | Regel |
|---|---|---|
| Eigener Garten | Erlaubt | In allen aktuell erfassten Verfügungen bleibt das Grillen auf dem eigenen Grundstück zulässig. Die Verbote treffen den Wald und den öffentlichen Raum, nicht die Terrasse. Garten im Detail → |
| Öffentliche Grillplätze und Parks | Je nach Kreis | Das ist der Regelfall eines Grillverbots: Die Stadt sperrt die angelegten Grillstellen per Allgemeinverfügung oder über die Grünanlagensatzung. Ob und welche Plätze betroffen sind, steht auf der Kreisseite. Grillen im Park → |
| Wald und 100-Meter-Zone | Verboten | Offenes Feuer im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ist nach den Landeswaldgesetzen ganzjährig untersagt, unabhängig von jeder Warnstufe. Ausgenommen sind nur behördlich genehmigte Feuerstellen. |
| Gasgrill | Je nach Kreis | Meist nicht erfasst, weil kein offenes Feuer und kein Funkenflug entsteht. Frankfurt am Main und Wiesbaden schließen Gasgrills jedoch ausdrücklich mit ein. Verlassen Sie sich nicht auf die Faustregel. Gasgrill im Detail → |
| Elektrogrill | Je nach Kreis | Wie beim Gasgrill die Ausnahme, aber nicht überall: Frankfurt am Main untersagt im Verbotsfall auch Elektrogrills im öffentlichen Raum. |
| Kohle-Shisha | Je nach Kreis | Glühende Kohle im Freien wird zunehmend mit erfasst. Frankfurt am Main, Marburg und der Wetteraukreis nennen Wasserpfeifen mit Kohle ausdrücklich. |
| Lagerfeuer und Feuerschale | Verboten | Im Wald und in der 100-Meter-Zone ganzjährig untersagt. Auf dem eigenen Grundstück bleibt eine Feuerschale zulässig, bei Gefahrenstufe 4 oder 5 in Waldnähe handelt aber fahrlässig, wer sie betreibt. Lagerfeuer → |
| Rauchen im Wald | Verboten | Vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, in mehreren Ländern über diesen Zeitraum hinaus eingeschränkt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Grillverbot erlassen wurde. Rauchen im Wald → |
| Feuerwerk | Verboten | Im Wald und in Waldnähe ganzjährig untersagt. In Trockenphasen sperren Kreise zusätzlich das Abbrennen im Freien insgesamt. Feuerwerk → |
Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex
Der Deutsche Wetterdienst berechnet täglich zwei verschiedene Kennzahlen, und die Verwechslung der beiden führt regelmäßig zu falschen Schlüssen. Der Waldbrandgefahrenindex bewertet die Gefahr im Wald und berücksichtigt dafür die Feuchte der oberen Bodenschicht und der Streuauflage. Der Graslandfeuerindex bewertet die Gefahr auf offenem, abgestorbenem Grasland, das nach einigen trockenen Tagen deutlich schneller brennt als Waldboden. Beide laufen von Stufe 1 bis Stufe 5.
Weil sie Unterschiedliches messen, können sie am selben Tag am selben Ort auseinanderfallen, und Behörden reagieren entsprechend verschieden. Die Stadt Pforzheim etwa sperrte ihre öffentlichen Grillplätze und Grünanlagen ausdrücklich wegen des Graslandfeuerindex der Stufe 4, nicht wegen des Waldbrandgefahrenindex. Die Stadt Freiburg hat ihr Verbot dagegen fest an den Wald-Index gekoppelt: Das Grillen im Wald ist dort automatisch ab Stufe 4 untersagt, ohne dass es einer neuen Verfügung bedarf, und der DWD-Tageswert für die Station Freiburg entscheidet, ob es heute greift.
Wir lesen die amtlichen Tageswerte täglich ein und zeigen sie mit Datum und Quelle auf jeder Kreisseite an. Liegt für einen Kreis kein aktueller Wert vor, weisen wir das aus, statt einen veralteten Wert weiterzuführen. Die fünf Stufen erklärt, mit den Karten aller 16 Länder. Zu den beiden genannten Fällen: Freiburg im Breisgau und Pforzheim.
Warum Kreise Grillverbote erlassen
Der Grund ist die Ursachenstruktur von Waldbränden. Nach der Waldbrandstatistik des Bundes werden fast alle Waldbrände mit bekannter Ursache durch den Menschen verursacht, die meisten davon durch Fahrlässigkeit (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Waldbrandstatistik). Der Zusatz „mit bekannter Ursache“ gehört dazu, weil ein erheblicher Teil der Brände nie eindeutig zugeordnet wird. Die Konsequenz für die Behörden ist dennoch klar: Anders als beim Wetter lässt sich der Auslöser hier tatsächlich beeinflussen, und die Grillstelle ist der greifbarste Hebel.
Zwei Regeln gelten dabei dauerhaft und völlig unabhängig davon, ob Ihr Kreis gerade ein Grillverbot verfügt hat. Erstens ordnen die Landeswaldgesetze ein Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober an, in Schleswig-Holstein etwa nach Paragraf 23 Landeswaldgesetz für Wälder, Moore und Heiden. Zweitens sind Feuer und offenes Licht im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung in mehreren Ländern ganzjährig untersagt, in Nordrhein-Westfalen nach Paragraf 47 Landesforstgesetz einschließlich Grillgeräten. Ein Grillverbot des Kreises tritt zu diesen Regeln hinzu, es ersetzt sie nicht.
Die dritte Ebene sind die Städte. Sie regeln ihre Parks und angelegten Grillplätze über die Grünanlagensatzung und können dabei weiter gehen als das Waldrecht, was die Gas- und Shisha-Fälle in Frankfurt und Wiesbaden erklärt. Waldbrände melden Sie über die 112.
Warum es kein bundesweites Grillverbot gibt
Waldrecht ist Ländersache. Steigt die Waldbrandgefahr, sperrt die untere Forstbehörde des Landkreises die Feuer- und Grillstellen per Allgemeinverfügung, gestützt auf das Waldgesetz des Landes. Die Verfügung gilt nur für dieses Kreisgebiet und meist bis auf Widerruf. Städte ergänzen das über ihre Grünanlagensatzung.
Deshalb kann in Ihrem Kreis der Gasgrill im Park erlaubt sein, während die Nachbarstadt auch Elektrogrills und Kohle-Shishas untersagt. Der ganz überwiegende Teil aller Waldbrände geht auf menschliches Verhalten zurück. Waldbrände melden Sie über die 112.
Bußgelder: was Verstöße kosten
Wer gegen ein Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Rahmen unterscheiden sich stark, weil sie aus den Waldgesetzen der Länder und aus kommunalen Satzungen stammen. Auch ein Verstoß gegen das gesetzliche Rauchverbot im Wald ist bußgeldbewehrt. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten, und es droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Keine der aktuell erfassten Verfügungen beziffert einen Bußgeldrahmen. Sobald eine Quelle eine Summe nennt, erscheint sie hier und auf der Kreis-Seite.
Wie wir prüfen
Jede Zeile in dieser Übersicht wird gegen die Allgemeinverfügung der zuständigen Forstbehörde oder die Bekanntmachung der Stadt geprüft. Auf jeder Kreisseite steht die Quelle mit dem Datum der letzten Prüfung. Wo sich eine Angabe nicht sicher belegen lässt, schreiben wir das ausdrücklich, statt sie zu behaupten: Für Pforzheim etwa nennt die Mitteilung der Stadt weder ein Enddatum noch ein Bußgeld, und genau so steht es bei uns.
Medienberichte sind ein Ausgangspunkt, nicht die Quelle. Weicht die Berichterstattung von der Verfügung ab, folgen wir der Verfügung. Bei den Tageswerten gilt dasselbe Prinzip: Wir führen die Waldbrandstufen des Deutschen Wetterdienstes mit Datum, und fehlt ein aktueller Wert, zeigen wir die Lücke an, statt den Vortag weiterlaufen zu lassen.
Mehr über die Redaktion und unsere Methode. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns, wir prüfen jede Meldung gegen die amtliche Quelle.
Häufige Fragen
Darf ich im eigenen Garten grillen?
In aller Regel ja. In allen derzeit erfassten Allgemeinverfügungen bleibt das Grillen auf dem eigenen Grundstück ausdrücklich erlaubt; die Verbote richten sich auf den Wald, die Waldnähe und öffentliche Flächen. Einschränkungen kommen dann eher aus dem Nachbarrecht oder aus der Hausordnung als aus dem Waldrecht. Bei Gefahrenstufe 4 oder 5 und direkter Waldnähe sollten Sie dennoch auf offene Glut verzichten.
Gilt ein Grillverbot auch für Gasgrills?
Meistens nicht, aber die Ausnahmen sind wichtig. Weil ein Gasgrill kein offenes Feuer unterhält und keinen Funkenflug erzeugt, klammern ihn viele Verfügungen aus. Frankfurt am Main untersagt im Verbotsfall jedoch ausdrücklich auch Gas- und Elektrogrills sowie Wasserpfeifen mit Kohle, und Wiesbaden bezieht Gasgrills ebenfalls ein. Prüfen Sie deshalb die Seite Ihres Kreises, nicht die allgemeine Regel.
Wie finde ich die heutige Waldbrandstufe für meinen Kreis?
Der Deutsche Wetterdienst berechnet täglich den Waldbrandgefahrenindex und den Graslandfeuerindex, beide fünfstufig. Wir lesen diese Werte täglich ein und zeigen sie auf jeder Kreisseite mit Datum und Quelle an. Liegt für einen Kreis kein aktueller Wert vor, weisen wir das aus, statt einen veralteten Wert weiterzuführen. Die bundesweit höchsten Stufen des Tages stehen auf der Waldbrandstufen-Seite.
Wer erlässt Grillverbote?
Die untere Forstbehörde des Landkreises, gestützt auf das Waldgesetz des jeweiligen Landes, meist per Allgemeinverfügung und häufig bis auf Widerruf. Städte regeln ihre Parks und Grillplätze zusätzlich über die Grünanlagensatzung. Ein bundesweites Grillverbot gibt es nicht, und der Bund hat dafür auch keine Zuständigkeit: Waldrecht ist Ländersache.
Was gilt im Wald unabhängig von einem Grillverbot?
Zwei Regeln gelten dauerhaft und ohne besondere Verfügung. Erstens das Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober, das die Landeswaldgesetze anordnen. Zweitens das Verbot von Feuer und offenem Licht im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung, in mehreren Ländern ganzjährig. Ein Grillverbot des Kreises kommt zu diesen Regeln hinzu, es ersetzt sie nicht.
Werden Grillverbote nach Regen wieder aufgehoben?
Das hängt von der Konstruktion der Verfügung ab. Die Stadt Freiburg hat ihr Verbot an den Index gekoppelt: Es greift automatisch ab Gefahrenstufe 4 und entfällt ebenso automatisch, wenn der Wert wieder sinkt. Andere Kreise verfügen bis auf Widerruf, dort bleibt das Verbot bis zu einer ausdrücklichen Aufhebung in Kraft, auch wenn es zwischendurch geregnet hat.
Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot?
Die Rahmen stammen aus den Waldgesetzen der Länder und aus kommunalen Satzungen und gehen weit auseinander. In Nordrhein-Westfalen etwa ahndet der Bußgeldkatalog einen Verstoß gegen das Rauchverbot im Regelfall mit bis zu 180 Euro, während der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz bis 25.000 Euro reicht. Löst Ihr Feuer einen Brand aus, kommen die Löschkosten und ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Paragraf 306d Strafgesetzbuch hinzu.
Ab welcher Waldbrandstufe kommen Verbote?
Eine feste bundesweite Schwelle gibt es nicht, in der Praxis liegt sie bei Stufe 3 oder 4. Ab Stufe 3 laufen in mehreren Ländern Kamerasysteme zur Früherkennung, ab Stufe 4 sperren Kreise typischerweise Grillstellen, ab Stufe 5 kommen Betretungsverbote für den Wald hinzu. Die Entscheidung trifft aber immer die Behörde vor Ort, nicht der Index selbst.
Dieselbe Dürre, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Aktuell haben 73 Kreise die Wasserentnahme eingeschränkt.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.