Grillverbot im Rhein-Neckar-Kreis

Grillverbot aktiv, bis auf Widerruf

Eigener GartenErlaubt
GasgrillUnklar
GültigBis auf Widerruf
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Waibstadt · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ein Grillverbot: Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets sind gesperrt. Es gilt bis auf Widerruf. Ausgelöst hat es die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 (hohe Gefahr). Ob der Gasgrill erfasst ist, sagt die Verfügung nicht eindeutig. Im eigenen Garten dürfen Sie weiter grillen.

Landkreis547.625 EinwohnerAGS 08226Zuständig: LandratsamtWaldbrandstufe 4

Diese Seite fasst zusammen, was im Rhein-Neckar-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihres Landratsamts.

Mit 547.625 Einwohnern steht Rhein-Neckar-Kreis damit auf Platz 2 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Neckar-Odenwald-Kreis, Mannheim, Heidelberg und Pforzheim.

GrillverbotAktiv

Was ist verbotenAlle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets sind gesperrt
Gilt es auch für Gasgrill?Nicht eindeutig geregelt, bei Landratsamt prüfen.
Eigener Garten?Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück.
Seit / Bis10. Juli 2026 bis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
WaldbrandstufeStufe 4 von 5 (hohe Gefahr). Was die Stufen bedeuten →
QuelleRhein-Neckar-Kreis, Kreisforstamt
Stand25. Juli 2026

Hinweis: Die Sperrung vom 19.06.2026 für die Rheinebene wurde auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet. Die Allgemeinverfügung nennt keine Bußgeldhöhe und trifft keine ausdrückliche Aussage zu Gas- und Elektrogrills.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Rhein-Neckar-Kreis im eigenen Garten grillen?

In der Regel ja. Das Verbot im Rhein-Neckar-Kreis betrifft Wald-Grillplätze, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.

Ist der Gasgrill im Rhein-Neckar-Kreis erlaubt?

Das ist offen. Die Verfügung für Rhein-Neckar-Kreis nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Bis wann gilt das Grillverbot im Rhein-Neckar-Kreis?

Die Verfügung gilt bis auf Widerruf. Ein festes Enddatum nennt sie nicht. Sie wird aufgehoben, sobald die Waldbrandgefahr nachhaltig sinkt.

Darf ich im Rhein-Neckar-Kreis im Wald rauchen?

Nein. In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Rhein-Neckar-Kreis?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Baden-Württemberg und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Rhein-Neckar-Kreis?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Stand: 25. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Rhein-Neckar-Kreis, Kreisforstamt.