Grillverbot in Baden-Württemberg

5 Kreise mit Grillverbot, 2 teilweise, 44 insgesamt in Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg haben aktuell 7 Kreise das Grillen eingeschränkt, davon 5 mit einem aktiven Verbot. Die Sperrungen erlässt die untere Forstbehörde des jeweiligen Kreises per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Im eigenen Garten bleibt das Grillen davon in aller Regel unberührt.

Grillverbote aktiv: 5 von 44 Kreise betroffen

Mit Grillverbot5
Teilweise2
Kreise gesamt44

So regelt Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr

Baden-Württemberg veröffentlicht keine eigenen täglichen Waldbrandgefahrenstufen, sondern stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der von März bis Oktober tagesaktuell berechnet wird. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 des Landeswaldgesetzes zur Waldgefährdung durch Feuer. Danach gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald, und Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung darf nur mit Genehmigung angezündet werden. Sperrungen von Grill- und Feuerstellen ordnen die unteren Forstbehörden der Landkreise per Allgemeinverfügung an.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Die größten Kreise in Baden-Württemberg

Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Baden-Württemberg.

Alle 44 Kreise im Überblick

KreisStatusRegelung
Bodenseekreis AktivWald-Grillplätze · bis 31. August 2026
Landkreis Biberach AktivWald-Grillplätze · bis 31. August 2026
Landkreis Freudenstadt AktivWald-Grillplätze · bis auf Widerruf
Pforzheim Aktivöffentliche Grillplätze und Grünanlagen · bis auf Widerruf
Rhein-Neckar-Kreis AktivWald-Grillplätze · Stufe 4 · bis auf Widerruf
Freiburg im Breisgau TeilweiseWald-Grillplätze · bis auf Widerruf
Zollernalbkreis Teilweiseöffentliche Grillplätze und Grünanlagen · Stufe 4 · bis auf Widerruf
Alb-Donau-Kreis Kein Verbot
Baden-Baden Kein Verbot
Enzkreis Kein Verbot
Heidelberg Kein Verbot
Heilbronn Kein Verbot
Hohenlohekreis Kein Verbot
Karlsruhe Kein Verbot
Landkreis Böblingen Kein Verbot
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Kein Verbot
Landkreis Calw Kein Verbot
Landkreis Emmendingen Kein Verbot
Landkreis Esslingen Kein Verbot
Landkreis Göppingen Kein Verbot
Landkreis Heidenheim Kein Verbot
Landkreis Heilbronn Kein Verbot
Landkreis Karlsruhe Kein Verbot
Landkreis Konstanz Kein Verbot
Landkreis Lörrach Kein Verbot
Landkreis Ludwigsburg Kein Verbot
Landkreis Rastatt Kein Verbot
Landkreis Ravensburg Kein Verbot
Landkreis Reutlingen Kein Verbot
Landkreis Rottweil Kein Verbot
Landkreis Schwäbisch Hall Kein Verbot
Landkreis Sigmaringen Kein Verbot
Landkreis Tübingen Kein Verbot
Landkreis Tuttlingen Kein Verbot
Landkreis Waldshut Kein Verbot
Main-Tauber-Kreis Kein Verbot
Mannheim Kein Verbot
Neckar-Odenwald-Kreis Kein Verbot
Ortenaukreis Kein Verbot
Ostalbkreis Kein Verbot
Rems-Murr-Kreis Kein Verbot
Schwarzwald-Baar-Kreis Kein Verbot
Stuttgart Kein Verbot
Ulm Kein Verbot

Wasserentnahme in Baden-Württemberg

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Baden-Württemberg führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Baden-Württemberg: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Baden-Württemberg

Gilt ein Grillverbot in ganz Baden-Württemberg?

Nein. Ein Grillverbot wird in Baden-Württemberg nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Baden-Württemberg im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Baden-Württemberg?

Das Rauchen im Wald ist in Baden-Württemberg vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Baden-Württemberg?

Über das Landesportal Waldbrandgefahrenindex des DWD und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Baden-Württemberg?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.