Grillverbot im Landkreis Reutlingen

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Münsingen-Apfelstetten · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Reutlingen kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis286.748 EinwohnerAGS 08415Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Reutlingen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 286.748 Einwohnern steht Landkreis Reutlingen damit auf Platz 13 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm und Alb-Donau-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Reutlingen

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Reutlingen keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Münsingen-Apfelstetten heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr

Baden-Württemberg veröffentlicht keine eigenen täglichen Waldbrandgefahrenstufen, sondern stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der von März bis Oktober tagesaktuell berechnet wird. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 des Landeswaldgesetzes zur Waldgefährdung durch Feuer. Danach gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald, und Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung darf nur mit Genehmigung angezündet werden. Sperrungen von Grill- und Feuerstellen ordnen die unteren Forstbehörden der Landkreise per Allgemeinverfügung an.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Baden-Württemberg zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 286.748 Einwohnern steht Landkreis Reutlingen damit auf Platz 13 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm und Alb-Donau-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Reutlingen im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Reutlingen ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Reutlingen erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Reutlingen?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich im Landkreis Reutlingen im Wald rauchen?

Nein. In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Reutlingen?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Baden-Württemberg und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Reutlingen?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.