Hitzefrei: Regeln für Schule und Arbeit
Bei 35 bis 40 Grad stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Gibt es heute Hitzefrei? Die kurze Antwort lautet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Wie die Schulen der 16 Bundesländer entscheiden und was am Arbeitsplatz gilt, steht hier.
Es gibt in Deutschland kein Recht auf Hitzefrei, weder für Schüler noch für Beschäftigte. Ob Schüler früher frei bekommen, ist Ländersache und entscheidet meist die Schulleitung. Nur 7 von 16 Bundesländern nennen eine feste Temperaturgrenze. Am Arbeitsplatz schützt die ASR A3.5: ab 30 Grad muss der Arbeitgeber handeln, ein freier Tag folgt daraus aber nicht.
Hitzefrei in der Schule: alle 16 Bundesländer
Hitzefrei ist Ländersache. Die Tabelle zeigt den Richtwert, wer entscheidet und ob die Oberstufe einbezogen ist. Nur 7 Länder nennen überhaupt eine feste Temperatur, der Rest überlässt die Entscheidung der Schulleitung.
| Bundesland | Richtwert | Wer entscheidet | Oberstufe |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 25 °C außen um 11 Uhr | Schulleitung | Möglich |
| Bayern | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Ausgenommen |
| Berlin | Keine feste Vorgabe | Schulleitung und Gesamtkonferenz | Ausgenommen |
| Brandenburg | 25 °C um 10 Uhr (außen) | Schule eigenverantwortlich | Ausgenommen |
| Bremen | 25 °C Raumtemperatur | Schulleitung | Ausgenommen |
| Hamburg | 27 °C außen (Richtwert) | Schulleitung | Ausgenommen |
| Hessen | 30 °C Raumtemperatur | Schulleitung | Ausgenommen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Ausgenommen |
| Niedersachsen | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Möglich |
| Nordrhein-Westfalen | 27 °C Raumtemperatur | Schulleitung | Ausgenommen |
| Rheinland-Pfalz | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Keine Vorgabe |
| Saarland | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Keine Vorgabe |
| Sachsen | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Keine Vorgabe |
| Sachsen-Anhalt | 26 °C um 11 Uhr (Raum) | Schulleitung | Ausgenommen |
| Schleswig-Holstein | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Keine Vorgabe |
| Thüringen | Keine feste Vorgabe | Schulleitung | Keine Vorgabe |
Hitzefrei am Arbeitsplatz
Auch im Job gibt es kein Recht auf Hitzefrei. Wohl aber schützt die Technische Regel ASR A3.5: Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber gegensteuern, ab 30 Grad muss er wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 35 Grad ist der Raum ohne besondere Vorkehrungen kein Arbeitsraum mehr. Wer trotzdem eigenmächtig geht, riskiert eine Abmahnung.
Was Eltern wissen müssen
Eltern dürfen ihr Kind nicht eigenmächtig zu Hause lassen, weil es heiß ist, denn es gilt die Schulpflicht. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schule. Grundschüler werden in den meisten Ländern nur nach Hause geschickt, wenn die Eltern zustimmen oder das Kind abgeholt wird; andernfalls bleibt die Betreuung bis zum regulären Schulschluss sichergestellt. Für Kitas gibt es ohnehin kein Hitzefrei, dort läuft der Betreuungsauftrag weiter.
Häufige Fragen
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Weder Schüler noch Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. In der Schule ist es eine Ermessensentscheidung der Schulleitung, am Arbeitsplatz gelten Schutzpflichten des Arbeitgebers, aber kein Anspruch auf einen freien Tag.
Ab welcher Temperatur gibt es Hitzefrei?
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Nur 7 Länder nennen einen konkreten Richtwert, etwa 27 Grad Raumtemperatur in Nordrhein-Westfalen oder 26 Grad um 11 Uhr in Sachsen-Anhalt. In den übrigen Ländern entscheidet die Schulleitung ohne feste Gradzahl.
Dürfen Eltern ihr Kind bei Hitze zu Hause lassen?
Nein. Es gilt die Schulpflicht. Nur die Schule darf über eine vorzeitige Entlassung entscheiden. Grundschüler werden in den meisten Ländern nur mit Zustimmung der Eltern und bei gesicherter Betreuung nach Hause geschickt.
Gilt Hitzefrei auch für die Oberstufe?
In vielen Ländern ist die Oberstufe ausgenommen, weil die Lerninhalte abschlussorientiert sind. Niedersachsen hat Hitzefrei 2025 aber auch für die Sekundarstufe II geöffnet, und Baden-Württemberg hat das frühere Oberstufen-Verbot 2024 aufgehoben.
Habe ich bei Hitze ein Recht, früher Feierabend zu machen?
Nein. Auch bei großer Hitze dürfen Beschäftigte nicht eigenmächtig die Arbeit niederlegen. Der Arbeitgeber muss aber ab bestimmten Raumtemperaturen Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Details stehen auf unserer Seite zu Hitzefrei bei der Arbeit.