Schule · Sachsen · Stand 13.07.2026

Hitzefrei in Sachsen

In Sachsen gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei. Es entscheidet die Schulleitung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Kurz erklärt

In Sachsen gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei, die Schulleitung entscheidet vor Ort. Bevor er ausfällt, greifen meist mildere Mittel: Unterrichtsverkürzung, längere Pausen, Unterricht im Freien oder Schwimmbad, projektartiges Lernen. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht, Kinder dürfen nicht eigenmächtig zu Hause bleiben.

RichtwertKeine feste Vorgabe
EntscheidetSchulleitung
Frühestens
OberstufeKeine Vorgabe

So ist Hitzefrei in Sachsen geregelt

Volle Delegation an die Schulleitungen. Sachsen überlässt die Entscheidung damit vollständig der Schule vor Ort.

Nach Angaben von Sächsisches Kultusministerium gilt: Sachsen macht bewusst keine Vorgabe nach Temperatur oder Uhrzeit. Die Schulleitung vor Ort entscheidet eigenverantwortlich.

Quelle: Sächsisches Kultusministerium

Wer entscheidet und wann

Über Hitzefrei entscheidet in Sachsen die Schulleitung. Einen festen Zeitpunkt für das Unterrichtsende gibt das Land nicht vor; die Schule wägt vor Ort ab. Weil jede Schule selbst entscheidet, kann es sein, dass die Nachbarschule anders verfährt.

Was gilt für Grundschüler

Grundschüler dürfen in Sachsen nur dann früher nach Hause, wenn die Eltern zustimmen oder das Kind abgeholt wird. Ist das nicht sichergestellt, bleibt das Kind bis zum regulären Schulschluss in der Betreuung der Schule.

Oberstufe und Berufsschule

Keine zentrale Vorgabe, die Schulleitung entscheidet.

Alternativen vor dem Unterrichtsausfall

Bevor der Unterricht ganz ausfällt, greifen Schulen meist zu milderen Mitteln. In Sachsen sind das vor allem: Unterrichtsverkürzung, längere Pausen, Unterricht im Freien oder Schwimmbad, projektartiges Lernen.

Kita in Sachsen

Für Kitas gibt es kein Hitzefrei. Der Betreuungsauftrag läuft weiter.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad gibt es in Sachsen Hitzefrei?

Sachsen nennt keine feste Gradzahl. Sachsen macht bewusst keine Vorgabe nach Temperatur oder Uhrzeit. Die Schulleitung vor Ort entscheidet eigenverantwortlich.

Dürfen Eltern ihr Kind in Sachsen bei Hitze zu Hause lassen?

Nein, in Sachsen gilt die Schulpflicht wie überall. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schulleitung. Grundschüler werden nur mit Zustimmung der Eltern und bei gesicherter Betreuung früher entlassen.

Gilt Hitzefrei in Sachsen auch für die Oberstufe?

Keine zentrale Vorgabe, die Schulleitung entscheidet.

Was ist mit Ganztagsschulen und der Betreuung?

Auch wenn der Unterricht endet, bleibt die Aufsicht sichergestellt. Kinder, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Schulschluss betreut. In Sachsen wird der Unterricht häufig auch nur angepasst: Unterrichtsverkürzung, längere Pausen, Unterricht im Freien oder Schwimmbad, projektartiges Lernen.

Gibt es in Sachsen ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Weder Schüler noch Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch darauf. In Sachsen ist Hitzefrei eine Ermessensentscheidung der Schulleitung im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Erlass des Kultusministeriums und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand von Sächsisches Kultusministerium.

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