Bewässerungsverbot und Wasserentnahmeverbot: Aktuelle Lage

8 Kreise mit Grillverbot

In Deutschland gibt es kein bundesweites Bewässerungsverbot. Über die Wasserentnahme entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte selbst: Sinken die Pegel, erlässt die untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz, die nur für ihr eigenes Gebiet gilt. Aktuell haben 73 Kreise und kreisfreie Städte in 10 Bundesländern die Entnahme eingeschränkt, weitere 7 teilweise. Für 1 Kreis konnten wir keine amtliche Auskunft bestätigen; dort behaupten wir weder ein Verbot noch dessen Abwesenheit. Die Regeln unterscheiden sich dabei erheblich, besonders bei zwei Punkten: ob das Schöpfen mit der Gießkanne erlaubt bleibt und ob der eigene Brunnen mit erfasst ist.

Kreise mit Verbot73
Teilweise7
Ohne bestätigte Auskunft1
Bundesländer10

Zuletzt geprüft

Nach Bundesland

Was ein Wasserentnahmeverbot verbietet, und was nicht

Ein Wasserentnahmeverbot untersagt die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen, teilweise auch aus dem Grundwasser. Es ist kein Verbot, den Garten zu gießen, und es betrifft in aller Regel nicht Ihren Hausanschluss. Genau hier entsteht das häufigste Missverständnis: Wer gelesen hat, im Nachbarkreis sei das Gießen verboten, schließt daraus meist zu viel.

Die folgende Übersicht zeigt die typische Rechtslage. Für die mit Je nach Kreis gekennzeichneten Punkte gibt es keine bundesweit gültige Antwort: Sie stehen so oder anders in der Verfügung Ihres Kreises, und nur die zählt. Die Kreisseite nennt jeweils den Wortlaut und die Quelle.

Typische Regelung bei einem geltenden Wasserentnahmeverbot. Verbindlich ist allein die Allgemeinverfügung Ihres Kreises.
WasGiltRegel
Gießkanne und HandgefäßeJe nach KreisDas Schöpfen mit Muskelkraft bleibt in den meisten Verfügungen ausdrücklich erlaubt, einzelne Kreise untersagen aber auch das. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihrer Verfügung, nicht die Faustregel. Gießkanne im Detail →
Pumpen aus Bach, Fluss oder SeeVerbotenDas ist der Kern jedes Wasserentnahmeverbots: die Entnahme aus Oberflächengewässern mit Pumpe oder Schlauch. Wo ein Verbot gilt, ist sie untersagt. Rasen gießen →
Regenwasser aus der TonneErlaubtGesammeltes Niederschlagswasser vom eigenen Dach ist keine Gewässerbenutzung und wird von den Verfügungen nicht erfasst. Es ist der sicherste Weg durch eine Trockenphase. Regenwasser →
Eigener BrunnenJe nach KreisEin Brunnen entnimmt Grundwasser. Ob die Verfügung das mit erfasst, unterscheidet sich erheblich; der erlaubnisfreie Eigengebrauch nach Paragraf 46 Wasserhaushaltsgesetz kann eingeschränkt werden. Brunnen im Detail →
TröpfchenbewässerungJe nach KreisEinige Verfügungen nehmen sparsame Tropfsysteme ausdrücklich aus, die meisten schweigen dazu. Wo die Verfügung schweigt, gilt das allgemeine Entnahmeverbot. Tröpfchenbewässerung →
Pool befüllenJe nach KreisAus dem Gewässer praktisch immer untersagt. Aus der Leitung hängt es davon ab, ob zusätzlich eine Trinkwasser-Einschränkung gilt, und die ist ein anderer Verbotstyp. Pool befüllen →
Auto waschenJe nach KreisDas Waschen auf dem eigenen Grundstück ist vielerorts ohnehin aus Gewässerschutzgründen eingeschränkt. Kommt ein Entnahmeverbot hinzu, entfällt zusätzlich das Wasser aus dem Gewässer. Auto waschen →
ViehtränkenErlaubtDas Tränken von Vieh wird regelmäßig ausgenommen, etwa im Kreis Borken ausdrücklich neben dem Schöpfen mit Handgefäßen. Landwirtschaftliche Beregnung ist damit nicht gemeint.

Warum die Verbote erlassen werden

Auslöser ist fast immer der Pegel. Sinkt ein Gewässer unter den Wert, den die untere Wasserbehörde als kritisch festgelegt hat, greift sie ein. Dahinter steht weniger die Sorge um die Wassermenge als um die Gewässerökologie: In einem schrumpfenden Bach steigt die Temperatur, der Sauerstoffgehalt fällt, und die Schadstoffkonzentration nimmt zu. Der Kreis Borken hat diese Begründung in seiner zweiten Allgemeinverfügung ausdrücklich benannt: Der Naturhaushalt sei bereits stark belastet, und besonders an kleinen Gewässern könnten Entnahmen dazu führen, dass Tiere verenden.

Der zweite Grund ist die Grundwasserneubildung, und sie erklärt, warum ein Verbot einen Regenguss überdauert. Grundwasser bildet sich über flächigen Landregen über Wochen neu, nicht über ein Sommergewitter, dessen Wasser auf ausgetrocknetem Boden oberflächlich abfließt. Das Landratsamt Lörrach hat das mit Zahlen unterlegt: Im Juli fielen dort rund 45 Millimeter gegenüber einem Normalwert von 91 Millimetern, im Juni rund 55 gegenüber 107. Kurzzeitige Gewitter und Starkregen brachten nach Einschätzung des Amtes keine dauerhafte Entspannung.

Hinzu kommt in Hitzephasen der Verbrauch selbst. Für München beziffern die Stadtwerke den Tagesverbrauch im langjährigen Schnitt auf rund 300 Millionen Liter; in der Juni-Hitzewelle stieg er auf über 400 Millionen, ging nach einem Sparappell und kühlerem Wetter Anfang Juli auf rund 330 Millionen zurück und kletterte bis Mitte Juli wieder auf über 360 Millionen. Solche Spitzen treffen die Versorgung genau dann, wenn die Dargebote ohnehin knapp sind. Warum ein Verbot trotz Regen weitergilt.

Die drei Verbotsarten unterscheiden

In der Berichterstattung verschwimmen drei rechtlich verschiedene Dinge zu einem „Wasserverbot“. Sie haben unterschiedliche Absender, unterschiedliche Reichweiten und unterschiedliche Folgen. Wer sie auseinanderhält, weiß sofort, ob der eigene Gartenschlauch betroffen ist.

  1. Das Wasserentnahmeverbot des Kreises. Erlassen von der unteren Wasserbehörde nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz, gerichtet auf Oberflächengewässer und teils auf das Grundwasser, befristet und bußgeldbewehrt. Das ist der Fall, den dieses Portal Kreis für Kreis führt.
  2. Die kommunale Trinkwasser-Einschränkung. Sie betrifft das Leitungswasser und damit den Hausanschluss. München ist das bekannteste Beispiel: Die Verfügung des Referats für Klima- und Umweltschutz regelt dort Trinkwasser aus dem Netz und Grundwasser gemeinsam. Solche Fälle führen wir getrennt im Trinkwasser-Portal, weil sie einen anderen Kreis von Betroffenen treffen.
  3. Der Appell des Versorgers. Eine Bitte, kein Verbot. Stadtwerke und Zweckverbände rufen zum Sparen auf, teils über Ampelstufen. Ein Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit. Rechtlich getrennt davon können Versorger aber eigene Sparanordnungen erlassen, die sehr wohl verbindlich sind.

Dieselbe Trockenheit, die die Pegel senkt, treibt die Waldbrandgefahr. Die Grillverbote der Kreise folgen einer eigenen Rechtsgrundlage, dem Waldgesetz des Landes, und stehen im Grillverbot-Portal. Die Hintergründe zu Begriffen und Rechtslage vertieft der Ratgeber Bewässerungsverbot.

Bußgelder: was Verstöße kosten

Ein Verstoß gegen eine Allgemeinverfügung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Rahmen stammen aus den Wassergesetzen der Länder und gehen weit auseinander. Wichtig ist die Leserichtung: Das sind Höchstrahmen für die schwersten Fälle, nicht der Betrag, mit dem ein einmalig laufender Rasensprenger geahndet wird. Wo eine Behörde einen Einstiegsbetrag nennt, führen wir ihn mit auf.

BundeslandRahmenBeispielkreis
Baden-Württemberg bis 100.000 EuroBiberach
Hessen bis 100.000 EuroGießen
Brandenburg bis 50.000 EuroBrandenburg an der Havel
Niedersachsen bis 50.000 EuroRegion Hannover
Nordrhein-Westfalen bis 50.000 EuroBorken
Sachsen ab 50 Euro, bis 50.000 EuroChemnitz
Sachsen-Anhalt bis 50.000 EuroAnhalt-Bitterfeld
Thüringen bis 50.000 EuroIlm-Kreis

Bußgelder im Detail, mit Quelle je Kreis →

Wie wir prüfen

Jede Zeile in der Kreisübersicht wird gegen die Allgemeinverfügung des zuständigen Landratsamts oder der Stadt geprüft. Auf jeder Kreisseite steht die Quelle mit dem Datum der letzten Prüfung, und wo sich eine Angabe nicht sicher belegen lässt, schreiben wir das ausdrücklich, statt sie zu behaupten.

Medienberichte sind für uns ein Ausgangspunkt, nicht die Quelle. Weicht die Berichterstattung von der Verfügung ab, folgen wir der Verfügung. Zwei dokumentierte Beispiele: Für die Region Hannover haben wir das Beregnungsverbot nicht als pauschales Gießverbot dargestellt, sondern so, wie die Allgemeinverfügung es fasst, nämlich als Verbot der Beregnung mit Rasensprengern, während Gießkanne und Handschlauch erlaubt bleiben. Für die Stadt Gera haben wir das Entnahmeverbot auf die Gewässer und Ausnahmen beschränkt, die die Stadt selbst benennt, statt eine weitergehende Fassung aus der Berichterstattung zu übernehmen.

Mehr über die Redaktion und unsere Methode. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns, wir prüfen jede Meldung gegen die amtliche Quelle.

Häufige Fragen

Gilt das Verbot auch für meinen Brunnen?

Das hängt vom Wortlaut ab. Ein Brunnen fördert Grundwasser, und manche Allgemeinverfügungen erfassen ausdrücklich nur Oberflächengewässer, also Bäche, Flüsse und Seen. Andere beziehen die Grundwasserentnahme ein und schränken damit auch den erlaubnisfreien Eigengebrauch nach Paragraf 46 Wasserhaushaltsgesetz ein. Auf jeder Kreisseite steht, welche Variante Ihr Kreis verfügt hat, mit Link zur amtlichen Quelle.

Wer erlässt die Bewässerungsverbote?

Die untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, per Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Es gibt keine bundesweite Stelle und kein bundesweites Verbot. Deshalb kann in Ihrem Kreis alles erlaubt sein, während der Nachbarkreis ein Bußgeld androht, und deshalb ist die Kreisgrenze und nicht die Landesgrenze die entscheidende Linie.

Gilt ein Verbot trotz Regen weiter?

Ja. Ein Verbot endet nicht mit einem Gewitter, sondern erst mit seiner Aufhebung oder dem Fristablauf. Das Landratsamt Lörrach hat das ausdrücklich begründet: kurzzeitige Gewitter und Starkregen bringen keine dauerhafte Entspannung, im Juli fielen dort rund 45 Millimeter gegenüber einem Normalwert von 91 Millimetern. Grundwasser bildet sich über flächigen Landregen über Wochen neu, nicht über einen Starkregen, der oberflächlich abfließt.

Wie erfahre ich, wenn ein Verbot aufgehoben wird?

Auf der Seite Ihres Kreises steht das Datum der letzten Prüfung und der Status. Wir prüfen die Verfügungen laufend nach und dokumentieren Aufhebungen und Verlängerungen; die jüngsten Änderungen stehen oben auf dieser Seite unter Zuletzt geprüft und ausführlich unter Aktuelles. Eine persönliche Benachrichtigung durch die Behörde gibt es nicht.

Gilt das Verbot auch für Leitungswasser?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Ein Wasserentnahmeverbot betrifft die Entnahme aus Gewässern und teilweise aus dem Grundwasser. Ihr Hausanschluss ist davon nicht erfasst. Erst eine gesonderte Trinkwasser-Einschränkung, wie sie einzelne Kommunen erlassen haben, kann das Gießen mit Leitungswasser einschränken. Welche Kommunen das betrifft, steht im Trinkwasser-Portal.

Was kostet ein Verstoß?

Der Rahmen unterscheidet sich stark, weil er aus den Landeswassergesetzen stammt. In Baden-Württemberg und Hessen nennen mehrere Verfügungen bis zu 100.000 Euro, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen bis zu 50.000 Euro. Das sind Höchstrahmen, keine Regelbeträge: die Landeshauptstadt Dresden etwa beziffert das Bußgeld ab 50 Euro. Den vollständigen Überblick mit Quellen finden Sie auf der Bußgeld-Seite.

Darf ich meinen Pool befüllen?

Aus einem Gewässer praktisch nie, solange ein Entnahmeverbot gilt. Aus der Leitung ist es eine andere Frage: Solange nur ein Wasserentnahmeverbot besteht, bleibt Leitungswasser rechtlich frei, auch wenn viele Versorger in einer Trockenphase darum bitten, auf die Poolfüllung zu verzichten. Kommt eine Trinkwasser-Einschränkung hinzu, ist das Befüllen häufig ausdrücklich untersagt.

Warum unterscheiden sich die Regeln von Kreis zu Kreis so stark?

Weil das Wasserrecht Vollzugssache der Länder und Kreise ist. Jede untere Wasserbehörde beurteilt ihre eigenen Pegel, ihre Gewässer und ihre Versorgungslage und formuliert die Verfügung selbst. Es gibt keine Mustervorlage, an die sich alle halten. Deshalb variiert selbst der Kernpunkt, ob das Schöpfen mit der Gießkanne erlaubt bleibt, von Kreis zu Kreis.

Warum es kein bundesweites Verbot gibt

Wasserrecht ist in Deutschland Vollzugssache der Länder und Kreise. Sinken die Pegel, erlässt die untere Wasserbehörde des Landkreises eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Sie gilt nur für dieses Kreisgebiet und ist meist auf wenige Monate befristet.

Deshalb kann in Ihrem Kreis alles erlaubt sein, während der Nachbarkreis 100.000 Euro Bußgeld androht. Mehr zu den Begriffen und zur Rechtslage im Ratgeber Bewässerungsverbot.

In Österreich ist das noch einmal anders geregelt: Dort entscheidet nicht der Bezirk, sondern die Gemeinde, und die Verordnung des Bürgermeisters betrifft meist das Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung. Was das bedeutet, steht auf der Seite Bewässerungsverbot in Österreich.

Trockenheit betrifft auch das Feuer

Dieselbe Dürre, die die Pegel senkt, treibt die Waldbrandgefahr. Aktuell haben 8 Kreise das Grillen im Wald oder im öffentlichen Raum untersagt.

Grillverbot: aktuelle Lage in allen Landkreisen →

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.