Bewässerungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

0 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 8 insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Mecklenburg-Vorpommern liegt uns derzeit kein aktives Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot vor. Verbote erlässt hier nicht das Land, sondern der einzelne Landkreis per Allgemeinverfügung; bei anhaltender Trockenheit kann das binnen Tagen geschehen. Wir prüfen die Bekanntmachungen und Amtsblätter der Landratsämter laufend. Für die einzelnen Kreise in Mecklenburg-Vorpommern liegt uns noch keine dokumentierte Einzelprüfung vor.

Kennen Sie eine amtliche Anordnung für Mecklenburg-Vorpommern, die hier fehlt? Hinweis an die Redaktion → Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle.

Kein Verbot aktuell in Mecklenburg-Vorpommern

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8 Kreise in Mecklenburg-Vorpommern

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Verbot entsteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 des Wassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann ihn nach Paragraf 21 Absatz 6 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder im Einzelfall beschränken oder ausschließen.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern

Trockenheit und Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erlebt 2026 einen ausgeprägten Trockensommer. Anfang Juli 2026 meldeten 15 von 26 Waldbrand-Messstationen des Deutschen Wetterdienstes einen Waldbrandgefahrenindex von 3 oder höher. Besonders betroffen sind die großen Kiefernwälder der Mecklenburgischen Seenplatte, von Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim mit zusammen rund 558.000 Hektar Waldfläche. Grundwasser- und Flusspegel liegen vielerorts niedrig. Das Landesamt LUNG betreibt das landesweite Grundwassermessnetz zur Beobachtung der sinkenden Wasserstände.

Quelle: Pegelportal MV / DWD

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Mecklenburg-Vorpommern in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Mecklenburg-Vorpommern

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Mecklenburg-Vorpommern?

Nein. Verbote werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 des Wassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann ihn nach Paragraf 21 Absatz 6 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder im Einzelfall beschränken oder ausschließen.

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Mecklenburg-Vorpommern?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.