Bewässerungsverbot im Landkreis Nordwestmecklenburg
Aktuell gilt im Landkreis Nordwestmecklenburg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Mecklenburg-Vorpommern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis Nordwestmecklenburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Mecklenburg-Vorpommern gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 156.729 Einwohnern steht Landkreis Nordwestmecklenburg damit auf Platz 7 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Landkreis Rostock und Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Was gilt aktuell im Landkreis Nordwestmecklenburg
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Nordwestmecklenburg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 des Wassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann ihn nach Paragraf 21 Absatz 6 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder im Einzelfall beschränken oder ausschließen.
Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erlebt 2026 einen ausgeprägten Trockensommer. Anfang Juli 2026 meldeten 15 von 26 Waldbrand-Messstationen des Deutschen Wetterdienstes einen Waldbrandgefahrenindex von 3 oder höher. Besonders betroffen sind die großen Kiefernwälder der Mecklenburgischen Seenplatte, von Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim mit zusammen rund 558.000 Hektar Waldfläche. Grundwasser- und Flusspegel liegen vielerorts niedrig. Das Landesamt LUNG betreibt das landesweite Grundwassermessnetz zur Beobachtung der sinkenden Wasserstände.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 156.729 Einwohnern steht Landkreis Nordwestmecklenburg damit auf Platz 7 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Landkreis Rostock und Landkreis Ludwigslust-Parchim. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Nordwestmecklenburg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Landkreis Nordwestmecklenburg hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Rostock → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Nordwestmecklenburg mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis Nordwestmecklenburg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Nordwestmecklenburg?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Nordwestmecklenburg den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Landkreis Nordwestmecklenburg aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Nordwestmecklenburg erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis Nordwestmecklenburg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis156.729 EinwohnerAGS 13074Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.