Bewässerungsverbot im Landkreis Havelland

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Havelland gilt ein Wasserentnahmeverbot: Die Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern des Landkreises durch Pumpen oder Ableiten ist nach den Paragrafen 44 und 45 des Brandenburgischen Wassergesetzes verboten. Zusätzlich ist das Bewässern von Grünflächen, Gärten und Sportanlagen aus dem Grundwasser oder mit öffentlichem Trinkwasser täglich von 10 bis 18 Uhr untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Havelland verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 161.909 Einwohnern steht Landkreis Havelland damit auf Platz 9 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Dahme-Spreewald und Landkreis Oberhavel.

Was gilt aktuell im Landkreis Havelland

Was ist verbotenDie Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern des Landkreises durch Pumpen oder Ableiten ist nach den Paragrafen 44 und 45 des Brandenburgischen Wassergesetzes verboten. Zusätzlich ist das Bewässern von Grünflächen, Gärten und Sportanlagen aus dem Grundwasser oder mit öffentlichem Trinkwasser täglich von 10 bis 18 Uhr untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenAusgenommen ist die Bewässerung von Kleinstflächen mit der Gießkanne. Die Grundwasser- und Trinkwasserbewässerung von Gärten bleibt außerhalb der Zeit von 10 bis 18 Uhr erlaubt.
Gültig13. Juli 2026 bis 30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandkreis Havelland, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung für das Jahr 2026)
Stand14. August 2026

Hinweis: Der Landkreis Havelland hatte bereits 2025 ein Wasserentnahmeverbot erlassen; die Verfügung für 2026 gilt bis zum 30. September. Die Landesübersicht des MLEUV Brandenburg führt Havelland als aktiv.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Havelland, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung für das Jahr 2026), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Havelland zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Potsdam → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Brandenburg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Pegelportal Brandenburg

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Havelland mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Havelland bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot im Landkreis Havelland auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Havelland?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Havelland?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Brandenburg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Havelland?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Havelland?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Havelland erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Brandenburg

Landkreis161.909 EinwohnerAGS 12063Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2025

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Havelland, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung für das Jahr 2026).