Bewässerungsverbot in Brandenburg

4 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 18 insgesamt in Brandenburg.

In Brandenburg sind derzeit 4 von 18 Kreise betroffen: 4 mit einem aktiven Verbot, 0 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.

Verbote aktiv: 4 von 18 Kreise betroffen

Kreise mit Verbot4
Teilweise0
Kreise gesamt18

18 Kreise in Brandenburg

KreisStatusRegelung
Brandenburg an der Havel AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis 31. August 2026
Landkreis Elbe-Elster AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf
Landkreis Havelland AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026
Landkreis Potsdam-Mittelmark AktivOberflächengewässer eingeschränkt · 08:00 bis 20:00 Uhr (Brunnenbewässerung) · bis 30. September 2026
Cottbus Kein Verbot
Frankfurt (Oder) Kein Verbot
Landkreis Barnim Kein Verbot
Landkreis Dahme-Spreewald Kein Verbot
Landkreis Märkisch-Oderland Kein Verbot
Landkreis Oberhavel Kein Verbot
Landkreis Oberspreewald-Lausitz Kein Verbot
Landkreis Oder-Spree Kein Verbot
Landkreis Ostprignitz-Ruppin Kein Verbot
Landkreis Prignitz Kein Verbot
Landkreis Spree-Neiße Kein Verbot
Landkreis Teltow-Fläming Kein Verbot
Landkreis Uckermark Kein Verbot
Potsdam Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Brandenburg

Ein Verbot entsteht in Brandenburg nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz können die Wasserbehörden den Gemeingebrauch zum Schutz der Gewässer regeln und bei Niedrigwasser einschränken.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Pegelportal Brandenburg

Trockenheit und Grundwasser in Brandenburg

In Brandenburg ist die Wasserlage angespannt. Nach Angaben des Landes weisen 15 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte bereits Grundwasserstress auf, während über 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser stammen. Sieben Landkreise und die Stadt Cottbus schränken wegen der Dürre die Wasserentnahme aus Gewässern ein, darunter Spree-Neiße, Elbe-Elster und Märkisch-Oderland. In Brandenburg an der Havel ist die Entnahme aus Oberflächengewässern seit dem 1. Juli untersagt, die Grundwasserentnahme zur Bewässerung ist auf die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr beschränkt.

Quelle: Tagesspiegel / MLEUV Brandenburg

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Brandenburg in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Brandenburg

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Brandenburg.

Wasserentnahmeverbote 2025 in Brandenburg

Der Trockensommer 2025 hat in Brandenburg bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.

Häufige Fragen zu Brandenburg

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Brandenburg?

Nein. Verbote werden in Brandenburg nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz können die Wasserbehörden den Gemeingebrauch zum Schutz der Gewässer regeln und bei Niedrigwasser einschränken.

Darf ich in Brandenburg mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Brandenburg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegelportal Brandenburg. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Brandenburg?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.