Bewässerungsverbot im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis30. September 2026
Bußgeldbis 50.000 €
Zeitfenster08:00 bis 20:00 Uhr (Brunnenbewässerung)

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gilt ein Wasserentnahmeverbot: Pumpen-Entnahme aus allen Oberflächengewässern zur Bewässerung. Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus privaten Brunnen zeitlich untersagt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Potsdam-Mittelmark verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 214.664 Einwohnern steht Landkreis Potsdam-Mittelmark damit auf Platz 1 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Landkreis Prignitz, Landkreis Oder-Spree und Landkreis Spree-Neiße.

Was gilt aktuell im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Was ist verbotenPumpen-Entnahme aus allen Oberflächengewässern zur Bewässerung. Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus privaten Brunnen zeitlich untersagt.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
Zeitfenster08:00 bis 20:00 Uhr (Brunnenbewässerung)
AusnahmenBestehende wasserrechtliche Erlaubnisse unberührt. Öffentliches Trinkwassernetz weiter erlaubt, sofern der Versorger nichts anderes verfügt.
Gültig19. Juni 2026 bis 30. September 2026
Bußgeldbis zu 50.000 Euro
QuelleLandkreis Potsdam-Mittelmark, untere Wasserbehörde
Stand9. Juli 2026

Hinweis: Handgefäße nicht ausdrücklich geregelt.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Wasserbehörde, die bis 30. September 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Potsdam-Mittelmark zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Potsdam → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Brandenburg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Pegelportal Brandenburg

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Potsdam-Mittelmark trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Darf ich im Landkreis Potsdam-Mittelmark aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nur eingeschränkt. Für die Brunnenbewässerung gilt ein Zeitfenster: 08:00 bis 20:00 Uhr (Brunnenbewässerung). Außerhalb dieser Zeit ist das Bewässern aus dem Brunnen zulässig.

Gilt das Verbot im Landkreis Potsdam-Mittelmark auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Potsdam-Mittelmark?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Potsdam-Mittelmark?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Brandenburg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Potsdam-Mittelmark?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Potsdam-Mittelmark erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Brandenburg

Landkreis214.664 EinwohnerAGS 12069Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Wasserbehörde.