Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Wenn ein Landkreis ein Verbot erlässt, verlängert oder aufhebt, steht es hier, mit der amtlichen Quelle und dem Link auf die Kreisseite, auf der die Regel im Detail steht.
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Nach den Regenfällen hebt die erste Gemeinde ihr Grillverbot wieder auf. Warum Feuerverbote schnell fallen, die Bewässerungsverbote aber trotzdem bleiben.
Ein Skandinavien-Tief beendet mit Gewittern die historische Hitzewelle. Doch flächiger Landregen fehlt, die Trockenheit bleibt und alle Bewässerungsverbote gelten weiter.
Der Trink- und Abwasserverband hat für die Obergrafschaft eine Allgemeinverfügung erlassen. Rasen, Pool und Autowäsche mit Leitungswasser sind gesperrt.
Die Stadt Langen hat einen Trinkwassernotstand ausgerufen, Rasen und Pool sind tabu. Die großen Versorger im Rhein-Main-Gebiet melden stabile Versorgung.
München verbietet per Allgemeinverfügung Pools, Rasensprengen und sogar die Nutzung des eigenen Brunnens sowie der Gewässer. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Kreis Borken verbieten die Wasserentnahme, dazu die Ruhr-Sperrung der Bezirksregierung Arnsberg. Der Überblick.
Seit dem 15. Juli 2026 darf aus Ruhr, Lenne und Sieg kein Wasser mehr entnommen werden, auch nicht für den Privatgarten. Das Verbot gilt bis 30. November.
Seit dem 10. Juli 2026 sind sämtliche Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Kreisgebiets gesperrt. Der Waldbrandgefahrenindex steht auf Stufe 4 von 5.
Beide hessischen Städte haben das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen und in Parks untersagt. Im eigenen Garten darf weiter gegrillt werden.
Dresden, Chemnitz und Meißen verbieten die Entnahme bis zum 31. Oktober. Nordsachsen endet am 15. Oktober, Mittelsachsen schon am 30. September.
Zu geringe Pegelstände: Seit dem 6. Juli 2026 darf aus vier Flüssen kein Wasser mehr entnommen werden. Fünf Kreise sind betroffen, die Gießkanne bleibt erlaubt.
Rottweil hat den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern untersagt. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen ist verboten, bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen.
Die Allgemeinverfügung verbietet die Beregnung von Grünflächen und Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen. Gießkanne und Handschlauch bleiben erlaubt.