Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Die Stadt Langen hat einen Trinkwassernotstand ausgerufen, Rasen und Pool sind tabu. Die großen Versorger im Rhein-Main-Gebiet melden stabile Versorgung.

Die hessische Stadt Langen im Landkreis Offenbach hat einen Trinkwassernotstand ausgerufen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 16 der Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Anders als ein Appell ist das eine bindende Maßnahme.
Untersagt sind das Bewässern von Rasenflächen mit Leitungswasser, das Befüllen privater Pools und die Autowäsche außerhalb gewerblicher Waschanlagen. Zierbrunnen dürfen nur mit Wasseraufbereitung im Kreislauf laufen. Ausgerufen wurde der Notstand am 24. Juni 2026 zunächst in der höheren Stufe 2, seit dem 7. Juli 2026 gilt die niedrigere Stufe 1.
Wichtig für die Einordnung: Die zwischenzeitliche Beschränkung der privaten Gartenbewässerung auf zweimal pro Woche war eine Regel der Stufe 2. Mit der Rückstufung ist sie aufgehoben, die Gartenbewässerung ist wieder erlaubt. Ein Bußgeldrahmen ist vorgesehen, eine Höhe nennt die Stadt nicht, wir erfinden hier keine Zahl.
In Langen wurde deutlich mehr Wasser verbraucht als zur Verfügung stand. Die Stadt bezieht ihr Wasser über die Stadtwerke Langen, zur Hälfte vom Zweckverband ZWO, dessen Wasserampel Ende Juni auf Rot stand, zur Hälfte aus eigenen Brunnen.
So ernst der Fall in Langen ist, er steht nicht für eine flächendeckende Krise. Die großen Versorger im Rhein-Main-Gebiet melden eine stabile Versorgung. Hessenwasser, das rund 2,4 Millionen Menschen versorgt, verweist auf einen gestiegenen Bedarf, der die Spitzenwerte des Rekordjahres 2019 aber noch nicht erreicht hat, auch dank stabiler Grundwasserstände nach dem Winter. Auch Mainova sieht die Versorgung als gesichert an. Mehrere Kommunen wie Neu-Isenburg, Offenbach und Rodgau rufen zum Sparen auf, ein bindendes Verbot ist das jedoch nicht.
Wer den Verbrauch senken will, wässert den Rasen abends oder gar nicht, verzichtet auf das Pool-Befüllen und nutzt gesammeltes Regenwasser. Verbindlich ist immer die aktuelle Bekanntmachung der eigenen Stadt oder Gemeinde.
Quelle: Stadt Langen →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Stadt Langen, geprüft am 15. Juli 2026.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.