Bewässerungsverbot

Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu

Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.

Ausgetrockneter Kiefernwald mit Hitzeflimmern bei erneuter Hitzewelle

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt amtlich vor einer neuen Hitzewelle. Meteorologen erwarten regional bis zu 40 Grad, der DWD selbst bis zu 38 Grad am Mittel- und Oberrhein sowie im Rhein-Main-Gebiet. Weil die Trockenheit vielerorts ungebrochen anhält, bleiben die bestehenden Verbote in Kraft, und weitere sind wahrscheinlich.

Was jetzt gilt

Stand heute sind es bundesweit 73 Kreise mit einem Wasserentnahmeverbot, 7 weitere mit Teileinschränkungen und 8 Kreise mit einem Grillverbot; dazu kommen 1 Kommunen mit Trinkwasser-Einschränkungen. Die jeweils geltende Lage steht auf den drei Portalseiten: Bewässerungsverbot, Grillverbot und die Hitzefrei-Übersicht. Dort finden Sie Ihren Kreis mit Frist, Ausnahmen und Quelle.

Warum die Verbote nicht enden

Ein Gewitter ändert daran wenig. Kräftiger Regen senkt die Waldbrandgefahr binnen Tagen, füllt aber keine Grundwasserspeicher und hebt die niedrigen Pegel der Flüsse nicht an. Deshalb gelten Wasserentnahmeverbote in der Regel bis auf Widerruf, während Grillverbote mit der Waldbrandgefahr schwanken. Wer wissen will, warum ein Verbot trotz Regen weiterläuft, findet die Erklärung dort.

Das Landratsamt Lörrach hat diese Rechnung Ende Juli selbst vorgerechnet. In seiner neuen Allgemeinverfügung hält es fest, dass kurzzeitige Gewitter und Starkregenereignisse keine dauerhafte Entspannung bringen, und nennt die Bilanz: Im Juli fielen dort rund 45 Millimeter Niederschlag gegenüber einem Normalwert von 91 Millimetern, im Juni rund 55 gegenüber 107 Millimetern. Der Regen, den viele im Juli wahrgenommen haben, lag also deutlich unter dem Durchschnitt.

Wie die vier Fristen ausgegangen sind

Vier Verbote in Baden-Württemberg waren bis zum 30. beziehungsweise 31. Juli befristet. Inzwischen ist entschieden, und das Ergebnis zeigt besser als jede Statistik, warum eine bundesweite Übersicht wenig hilft: In derselben Woche, im selben Bundesland hat ein Kreis sein Verbot verschärft und ein anderer es auslaufen lassen.

Am weitesten geht der Landkreis Lörrach. Er hat sein Verbot nicht nur verlängert, sondern zum 31. Juli verschärft: Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 17. September und erfasst nun auch Entnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis, die zuvor ausdrücklich unberührt blieben. Zusätzlich ist das Betreten der Bäche und Flüsse untersagt, auch für Haus- und Nutztiere. Verstöße können bis zu 10.000 Euro kosten; der Rhein bleibt ausgenommen.

Der Landkreis Reutlingen ist den umgekehrten Weg gegangen. Seine Verfügung war bis zum 31. Juli befristet, eine Verlängerung wurde nicht veröffentlicht. Sie ist damit durch Zeitablauf außer Kraft getreten, ohne dass das Landratsamt eine Aufhebung bekannt gegeben hätte.

Dazwischen liegen die drei Verlängerungen: Das Wasserentnahmeverbot im Bodenseekreis läuft nun bis zum 31. August, ebenso das Grillverbot im Landkreis Biberach und das Grillverbot im Bodenseekreis. Welche Frist als Nächstes ansteht, zeigt die jeweilige Kreisseite zuerst.

Auch Gas- und Elektrogrills können betroffen sein

Ein weit verbreiteter Irrtum: Ein Grillverbot betreffe nur Holzkohle. Das stimmt nicht überall. Frankfurt am Main untersagt auf seinen öffentlichen Grillplätzen ausdrücklich auch Gas- und Elektrogrills, Wiesbaden schließt Gasgrills ein. Wer einen Gasgrill besitzt, sollte die konkrete Verfügung lesen, statt sich auf die Faustregel zu verlassen. Ob der eigene Gasgrill erlaubt ist, klärt die zugehörige Frage-Seite.

Waldbrandstufe heute prüfen

Ob ein Grillverbot heute greift, hängt oft am tagesaktuellen Waldbrandgefahrenindex des DWD. Nach Angaben des DWD steigt dieser Index in der Südhälfte deutlich und erreichte gebietsweise flächendeckend Stufe 4; auch in Hessen nimmt die Gefahr zu. Unsere Kreisseiten zeigen den tagesaktuellen Index. In Freiburg im Breisgau etwa greift das Grillverbot automatisch ab Stufe 4. Bei steigendem Index erlassen Kreise erfahrungsgemäß kurzfristig weitere Verfügungen; welche das sind, lässt sich nicht vorhersagen, wohl aber täglich auf der Waldbrandstufen-Seite nachlesen.

Und der Rasen? Der übersteht die Hitze besser, als es aussieht. Brauner Rasen ist meist nicht tot, sondern in der Sommerruhe; wie Sie ihn jetzt richtig pflegen, steht im Ratgeber Rasen bei Hitze.

Aktualisiert am 3. August 2026: Die vier Ende Juli auslaufenden Fristen sind entschieden; die Ergebnisse stehen im Abschnitt „Wie die vier Fristen ausgegangen sind". Die Niederschlagszahlen des Landratsamts Lörrach sind neu hinzugekommen.

Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Thema des Tages
Geprüft am . Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regel im Detail

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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Deutscher Wetterdienst (DWD), Thema des Tages, geprüft am 3. August 2026.

Klima- & Datenredakteurin

Miriam Schöller kümmert sich um alles, was gemessen wird. Sie liest die Indizes des Deutschen Wetterdienstes, den Waldbrandgefahrenindex ebenso wie den Graslandfeuerindex, und erklärt, was die fünf Stufen für einen Sonntagnachmittag im Wald bedeuten.

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