Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Der Trink- und Abwasserverband hat für die Obergrafschaft eine Allgemeinverfügung erlassen. Rasen, Pool und Autowäsche mit Leitungswasser sind gesperrt.

In der Grafschaft Bentheim greift zum ersten Mal in unserer Beobachtung nicht eine Stadt und nicht ein Landkreis zum schärfsten Mittel, sondern ein Wasserverband. Der Trink- und Abwasserverband Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung von Wasser aus der öffentlichen Versorgung für bestimmte Zwecke untersagt. Betroffen ist die Obergrafschaft.
Verboten ist die Nutzung von Leitungswasser unter anderem für das Bewässern von Rasenflächen sowie Spiel- und Sportplätzen, das Befüllen privater Pools und Schwimmbecken, die Autowäsche außerhalb dafür zugelassener Anlagen und das Abspritzen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen. Das gezielte Gießen einzelner Pflanzen bleibt ausdrücklich erlaubt, ebenso alle für die öffentliche Sicherheit erforderlichen Maßnahmen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach der Wasserversorgungssatzung mit einem Bußgeld geahndet werden; eine Höhe nennt der Verband nicht.
Wichtig ist, was die Anordnung nicht erfasst: Sie betrifft das Wasser aus dem öffentlichen Netz, nicht die Entnahme aus einem eigenen Grundwasserbrunnen. Das Pumpen aus Bächen, Flüssen und Seen regelt getrennt davon das Wasserrecht des Landkreises.
Die Lage in der Grafschaft ist ein Lehrstück in Abstufung. Nur der TAV hat eine bindende Allgemeinverfügung erlassen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Niedergrafschaft und die Nordhorner Versorgungsbetriebe appellieren dagegen lediglich, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen. Die Nordhorner Versorgungsbetriebe melden sogar eine stabile Versorgung und bitten nur darum, den Garten morgens oder abends zu wässern und Pools sparsam zu füllen. Ein Appell ist kein Verbot: Wer ihm nicht folgt, handelt gegen eine Bitte, macht sich aber nicht strafbar. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob am Ende ein Bußgeld droht.
Auslöser sind ausbleibende Niederschläge und anhaltende Hitze, die im Verbandsgebiet zu einer außergewöhnlich hohen Wasserentnahme geführt haben. Der Verband will mit der Verfügung die Versorgung stabil halten und die Verbrauchsspitzen brechen, bis sich die Lage wieder normalisiert.
Die Grafschaft steht nicht allein. In denselben Tagen hat der Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz jede Entnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt, ausdrücklich auch das Schöpfen mit der Gießkanne, und der Landkreis Altenburger Land in Thüringen hat neben der Entnahme aus Bächen und Quellen sogar die Grundwasserförderung aus Gartenbrunnen zum Bewässern eingeschränkt. Für Anwohner in der Obergrafschaft gilt bis auf Weiteres: Trinken, Kochen und Hygiene sind selbstverständlich weiter möglich, gesammeltes Regenwasser aus der Tonne ohnehin. Verbindlich ist immer der Wortlaut der aktuellen Verfügung des Verbands.
Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim / TAV →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Landkreis Grafschaft Bentheim / TAV, geprüft am 16. Juli 2026.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.