Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Nach den Regenfällen hebt die erste Gemeinde ihr Grillverbot wieder auf. Warum Feuerverbote schnell fallen, die Bewässerungsverbote aber trotzdem bleiben.

Der Regen der vergangenen Tage zeigt erste Wirkung. In Sonnenbühl auf der Schwäbischen Alb, im Landkreis Reutlingen, hat die Gemeinde die Sperrung ihrer Grill- und Feuerstellen wieder aufgehoben, ausdrücklich aufgrund der jüngsten Regenfälle. Die Waldbrandgefahr sei so weit gesunken, dass die Stellen wieder genutzt werden dürfen. Die Verwaltung behält sich vor, die Sperrung bei Bedarf erneut zu verhängen, und wird dazu vom Landkreis wöchentlich über die Lage informiert.
Feuerverbote reagieren schnell auf Niederschlag, weil sie an die Waldbrandgefahr gekoppelt sind. Der Deutsche Wetterdienst berechnet seinen Waldbrandgefahrenindex täglich neu aus Temperatur, Luftfeuchte, Wind und dem Regen der Vortage. Schon wenige durchziehende Regentage senken den Index oft um eine oder zwei Stufen. Die trockene Streu am Waldboden nimmt Feuchtigkeit rasch auf, die akute Entzündungsgefahr sinkt binnen Tagen, und viele Behörden heben ihre Sperrungen dann kurzfristig wieder auf.
Bei den Wasserverboten ist es umgekehrt. Sie hängen nicht an der Brandgefahr, sondern an Pegeln und Grundwasserständen, und die erholen sich nur langsam. Auf ausgetrocknete Böden fällt Starkregen zu großen Teilen oberflächlich ab, statt einzusickern. Was die Grundwasserneubildung wirklich trägt, ist ruhiger Landregen über Wochen. Deshalb gelten die Bewässerungsverbote in über 40 Landkreisen weiter, auch wenn es gestern kräftig geregnet hat. Ein Verbot bleibt in Kraft, bis die Behörde es widerruft, unabhängig vom letzten Schauer.
Einige Städte koppeln ihr Grillverbot direkt an den Index. In Freiburg im Breisgau etwa ist Grillen im Wald automatisch ab Waldbrandgefahrenstufe 4 verboten, ohne dass die Stadt täglich neu verfügen muss. Fällt der Index unter die Schwelle, ist das Grillen an offiziellen Stellen wieder erlaubt. Solche Regeln nehmen sich nach Regen von selbst zurück. Ob die Regel an einem Tag greift, entscheidet allein der Tageswert des Deutschen Wetterdienstes.
Prüfen Sie vor dem Grillen die aktuelle Lage Ihres Kreises, dort erscheint eine Aufhebung zuerst. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und von 1. März bis 31. Oktober gilt dort ein Rauchverbot, unabhängig von der Gefahrenstufe. Einen Waldbrand melden Sie über die 112.
Quelle: Gemeinde Sonnenbühl →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Gemeinde Sonnenbühl, geprüft am 17. Juli 2026.

Tobias Wendt berichtet über das, was die Kreise vor Ort anordnen. Für das Grillverbot-Portal verfolgt er die Allgemeinverfügungen der unteren Forstbehörden, notiert, ab welcher Waldbrandgefahrenstufe gesperrt wird, und hält fest, ob eine Verfügung auch Gasgrills oder Kohle-Shishas erfasst.