Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Ein Skandinavien-Tief beendet mit Gewittern die historische Hitzewelle. Doch flächiger Landregen fehlt, die Trockenheit bleibt und alle Bewässerungsverbote gelten weiter.

Mit teils kräftigen Gewittern geht Deutschlands historische Hitzewelle zu Ende. Ein Tief über Skandinavien führt kühlere und feuchtere Luft heran, die auf die überhitzte Landmasse trifft, das klassische Rezept für Starkregen, Hagel und lokal schwere Gewitter. So sehr die Abkühlung ersehnt ist: An der Ausgangslage für den Rasen und für die Wasserbehörden ändert sie wenig.
Die zurückliegende Wärmeperiode war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ein historisches Extremereignis. Die eigentliche Hitzewelle dauerte vom 18. bis 28. Juni 2026. An ihrem Höhepunkt fiel ein neuer deutscher Allzeitrekord: 41,8 Grad in Möckern-Drewitz am 27. Juni, einen Tag nach 41,3 Grad in Saarbrücken-Burbach. Die 40-Grad-Marke wurde an 54 Stationen erreicht oder überschritten, an 467 von 488 Stationen registrierte der DWD neue Allzeit- oder Monatsrekorde. Hinzu kamen 339 Rekorde bei den höchsten Tagesminimum-Temperaturen, also besonders warme Tropennächte. Historisch macht die Welle laut DWD nicht der einzelne Spitzenwert, sondern ihre Flächigkeit, ihre Dauer und ihr früher Zeitpunkt im Jahr.
Jetzt bringen die Gewitter Wasser, doch das Timing und die Form sind ungünstig. Auf ausgetrockneten Böden läuft Starkregen zu einem großen Teil oberflächlich ab, statt einzusickern. Was die Grundwasserstände und die Pegel der Bäche wirklich anhebt, ist ruhiger, flächiger Landregen über Tage und Wochen, und der ist vorerst nicht in Sicht. Nach dem 20. Juli deutet sich eine wechselhafte, unbeständige Grenzwetterlage an, doch die Wettermodelle sind sich über ihren genauen Verlauf uneinig. Belastbare Aussagen über eine nachhaltige Entspannung der Trockenheit lassen sich daraus nicht ableiten.
Für Gartenbesitzer ist die Konsequenz eindeutig, auch wenn sie im ersten Moment paradox wirkt: Die Bewässerungsverbote in über 40 Landkreisen bleiben in Kraft. Ein Verbot ist eine Allgemeinverfügung und gilt so lange, bis die zuständige Behörde es aufhebt oder widerruft, unabhängig davon, ob es gestern geregnet hat. Viele der aktuellen Verfügungen sind ausdrücklich bis auf Widerruf erlassen und haben gar kein festes Enddatum. Die Behörden heben sie erst auf, wenn sich die Pegel und Grundwasserstände nachhaltig erholt haben, und das geschieht nicht über Nacht.
Bleiben Sie sparsam: Gießkanne und gesammeltes Regenwasser aus der Tonne sind fast überall erlaubt, der Rasensprenger dort, wo ein Verbot gilt, nicht. Ob Ihr Landkreis noch betroffen ist, zeigt die jeweilige Kreis-Seite in unserem Portal, dort erscheint auch eine Aufhebung zuerst. Und der Rasen selbst? Braunes Gras ist nicht tot, sondern in Sommerruhe und treibt nach der nächsten längeren feuchten Phase wieder aus.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Deutscher Wetterdienst (DWD), geprüft am 16. Juli 2026.

Miriam Schöller kümmert sich um alles, was gemessen wird. Sie liest die Indizes des Deutschen Wetterdienstes, den Waldbrandgefahrenindex ebenso wie den Graslandfeuerindex, und erklärt, was die fünf Stufen für einen Sonntagnachmittag im Wald bedeuten.