Porträt von Tobias Wendt

Tobias Wendt

Regionalreporter Landkreise & Bußgeld

Tobias Wendt berichtet über das, was die Kreise vor Ort anordnen. Für das Grillverbot-Portal verfolgt er die Allgemeinverfügungen der unteren Forstbehörden, notiert, ab welcher Waldbrandgefahrenstufe gesperrt wird, und hält fest, ob eine Verfügung auch Gasgrills oder Kohle-Shishas erfasst. Er wertet Amtsblätter und Bekanntmachungen der Landratsämter aus und ruft im Zweifel bei der Behörde an, statt eine Formulierung auszulegen. Kommunale Verbote einzelner Städte trennt er von kreisweiten Verfügungen, weil beides oft in einem Satz vermischt wird. Die Bußgeldangaben stammen bei ihm aus dem Verfügungstext oder aus dem Bußgeldkatalog der Kommune; nennt keine Quelle eine Summe, bleibt das Feld unbeziffert. Auf den Darf-ich-Seiten beantwortet er die Alltagsfragen, die zwischen Wald, Park und eigenem Garten verlaufen, und trennt dabei sauber, was das Waldgesetz regelt, was die Kommune über ihre Grünanlagensatzung regelt und was am Ende schlicht im Mietvertrag steht.

Zuständig für

Das Grillverbot-Portal mit allen Kreis-Seiten, die Darf-ich-Fragen beider Portale und die Bußgeld-Übersicht.

Schwerpunkte

Landkreise und ihre Verfügungen

Tobias Wendt betreut das Grillverbot-Portal mit allen Kreis-Seiten und die Darf-ich-Fragen beider Portale. Sein Thema ist die Ebene, auf der Verbote tatsächlich entstehen: die Allgemeinverfügung des Landkreises, die Grünanlagensatzung der Stadt, die Sperrung der Forstbehörde. Was das Land als Rahmen setzt und was der Kreis daraus macht, sind zwei verschiedene Dinge, und genau diese Lücke füllen seine Seiten.

Bußgelder

Dazu gehört die Bußgeld-Berichterstattung beider Portale: welcher Rahmen im Gesetz steht, was Kreise tatsächlich androhen und was Ersttäter in der Praxis erwartet. Tobias unterscheidet konsequent zwischen dem gesetzlichen Höchstrahmen und dem Regelfall, weil die Differenz oft zwei Größenordnungen beträgt.

Arbeitsweise und Quellen

Tobias arbeitet quellengetreu von unten nach oben: zuerst die Bekanntmachung des Kreises oder der Kommune, dann das Landesrecht dahinter, zuletzt die Einordnung. Jede Kreis-Seite nennt die Quelle der Regel mit Namen und Link, jede Zahl im Bußgeld-Bereich stammt aus einer konkreten Verfügung oder einem Bußgeldkatalog, nicht aus Schätzungen.

Bei den Darf-ich-Fragen gilt: Wenn die Rechtslage je nach Kreis unterschiedlich ist, sagt die Antwort das ausdrücklich, statt eine bundesweite Scheinsicherheit zu behaupten. Verbindlich ist die Auskunft der örtlichen Behörde.

Zuletzt aktualisierte Artikel

Kontakt zur Redaktion

Sie haben auf einer von Tobias betreuten Seite einen Fehler entdeckt oder eine neuere Verfügung vorliegen? Die Redaktion prüft jeden Hinweis gegen die amtliche Quelle und korrigiert den Datensatz. Verbindliche Auskünfte zu Verboten und Bußgeldern gibt allein die zuständige Behörde Ihres Kreises; die Quellenangabe finden Sie auf jeder Kreis-Seite.