Regenwasser nutzen: Gilt das Verbot auch dafür?

Ja, Regenwasser dürfen Sie praktisch immer nutzen. Wasserentnahmeverbote betreffen die Entnahme aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser, Trinkwasser-Verordnungen betreffen das öffentliche Netz. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne fällt unter keine der beiden Kategorien.

Warum Regenwasser ausgenommen ist

Eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz schützt die Gewässer vor übermäßiger Entnahme. Regen, der auf Ihr Dach fällt und in einer Tonne landet, wurde keinem Gewässer entnommen. Deshalb greifen die Verbote hier nicht.

Auch Trinkwasser-Verordnungen zielen ausschließlich auf das Leitungswasser des Versorgers. Wer den Garten aus der Zisterne bewässert, entlastet das Netz sogar.

Wie viel eine Zisterne bringt

Ein Dach mit 100 Quadratmetern Fläche fängt bei 600 mm Jahresniederschlag rund 60.000 Liter auf. Selbst eine einfache Regentonne mit 300 Litern deckt in einer trockenen Woche den Bedarf für rund 15 bis 20 Quadratmeter Rasen.

Tonne oder Zisterne: was sich wann lohnt

Die Regentonne am Fallrohr ist die günstigste Lösung und in einer Stunde aufgestellt, läuft bei Starkregen aber schnell über. Wer den Sommer über Reserven halten will, kommt an einer unterirdischen Zisterne mit 2.000 bis 5.000 Litern kaum vorbei: Sie bleibt kühl, dunkel und übersteht auch mehrere trockene Wochen. Ein einfacher Fallrohrfilter hält Laub und Grobschmutz zurück und verhindert, dass die Tonne verschlammt.

Für den Rasen ist die Rechnung eindeutig: Wer Dachfläche konsequent anzapft, überbrückt fast jede sommerliche Sperre allein aus dem Speicher, ganz ohne das Netz zu belasten und ganz ohne Konflikt mit einem Entnahmeverbot.

Worauf Sie bei gelagertem Regenwasser achten

Stehendes Wasser in offenen Tonnen wird im Hochsommer schnell zur Kinderstube für Mückenlarven und im Licht zum Nährboden für Algen. Ein Deckel oder ein feines Netz löst beides und ist zugleich Unfallschutz für Kinder und Kleintiere. Für die Rasenbewässerung ist die Wasserqualität unkritisch: Gräser vertragen auch leicht trübes Regenwasser problemlos.

Anders sieht es aus, wenn Regenwasser ins Haus geführt wird, etwa zur Toilettenspülung: Dann greift die Trinkwasserverordnung, die Leitungen müssen streng getrennt und beschriftet sein, und die Anlage ist beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Für die reine Gartennutzung aus der Tonne gilt das nicht.

So unterschiedlich handhaben es die Kreise

Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.

Was gilt in Ihrem Landkreis?

Häufige Fragen

Darf ich Regenwasser mit einer Pumpe fördern?

Ja. Das Verbot motorisierter Pumpen bezieht sich auf die Entnahme aus Gewässern, nicht auf Ihre Zisterne.

Ist Regenwasser gut für den Rasen?

Sehr gut sogar. Es ist kalkfrei und hat einen für Gräser günstigen pH-Wert.

Darf ich Regenwasser aus dem Gartenteich schöpfen?

Ein Gartenteich kann als oberirdisches Gewässer gelten. Wenn er an ein Gewässer angebunden ist, greift das Entnahmeverbot.

Muss ich eine Regenwasser-Nutzung anmelden?

Für die reine Gartenbewässerung aus Tonne oder Zisterne nein. Sobald Regenwasser aber im Haus genutzt wird, etwa für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine, ist die Anlage beim Gesundheitsamt anzuzeigen und muss vom Trinkwassernetz sicher getrennt sein.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.