Bewässerungsverbot im Landkreis Böblingen

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Böblingen gilt ein Wasserentnahmeverbot: Fließgewässer im Landkreis. Entnahme von Juni bis September nur an gemeindeeigenen Entnahmeanlagen. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. Entnahmen aus der Würm unterhalb des Schwippezuflusses ausgenommen.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Böblingen verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 391.640 Einwohnern steht Landkreis Böblingen damit auf Platz 8 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Esslingen, Landkreis Göppingen, Landkreis Ludwigsburg und Stuttgart.

Was gilt aktuell im Landkreis Böblingen

Was ist verbotenFließgewässer im Landkreis. Entnahme von Juni bis September nur an gemeindeeigenen Entnahmeanlagen.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
AusnahmenEntnahmen aus der Würm unterhalb des Schwippezuflusses ausgenommen. Genehmigte gemeindeeigene Entnahmeanlage in Herrenberg.
Gültig1. Juni 2026 bis 30. September 2026 (jährlich wiederkehrend)
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Böblingen
Stand15. August 2026

Hinweis: Dauerhafte Regelung, gilt jährlich von Juni bis September. Der Gemeingebrauch ist auf gemeindeeigene Entnahmeanlagen beschränkt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine ausdrückliche Aussage. Am 15.08.2026 nachgeprüft: Frist 30.09.2026 und der Zuschnitt bestätigt, ebenso die Ausnahme für die Würm unterhalb des Schwippezuflusses. Zum Schöpfen mit Handgefäßen trifft die uns vorliegende Quelle keine belastbare Aussage; das Feld bleibt deshalb offen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Böblingen, die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Böblingen bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Böblingen mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Böblingen trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Gilt das Verbot im Landkreis Böblingen auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Böblingen?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Böblingen?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Böblingen?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Böblingen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Böblingen erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis391.640 EinwohnerAGS 08115Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Böblingen.