Bewässerungsverbot in Stuttgart

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneVerboten
Gültig bis31. August 2026
Bußgeldbis 100.000 €
UmfangOberflächengewässer

In Stuttgart gilt ein Wasserentnahmeverbot: Gemeingebrauch-Entnahmen aus allen oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Stadtgebiet. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was in Stuttgart verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Mit 634.830 Einwohnern steht Stuttgart damit auf Platz 1 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Böblingen, Landkreis Esslingen, Landkreis Göppingen und Landkreis Ludwigsburg.

Was gilt aktuell in Stuttgart

Was ist verbotenGemeingebrauch-Entnahmen aus allen oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Stadtgebiet
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten.
AusnahmenVerlängerung bei anhaltender Trockenheit möglich.
Gültig26. Juni 2026 bis 31. August 2026
Bußgeldbis zu 100.000 Euro
QuelleLandeshauptstadt Stuttgart
Stand15. August 2026

Hinweis: Betrifft alle Gemeingebrauch-Entnahmen inklusive Schöpfen und Pumpen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landeshauptstadt Stuttgart, die bis 31. August 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Stuttgart ist mit 676 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Pflegekalender für Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Stuttgart mit der Gießkanne gießen?

Nein. In Stuttgart ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte in Stuttgart?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände in Stuttgart?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Darf ich in Stuttgart den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich in Stuttgart aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde).

Was kostet ein Verstoß in Stuttgart?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung in Stuttgart erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Kreisfreie Stadt634.830 EinwohnerAGS 08111Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart.