Bewässerungsverbot in Baden-Württemberg

19 Kreise mit Verbot, 1 teilweise, 44 insgesamt in Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg sind derzeit 20 von 44 Kreise betroffen: 19 mit einem aktiven Verbot, 1 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.

Verbote aktiv: 19 von 44 Kreise betroffen

Kreise mit Verbot19
Teilweise1
Kreise gesamt44

44 Kreise in Baden-Württemberg

KreisStatusRegelung
Bodenseekreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. August 2026
Enzkreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 15. Oktober 2026
Landkreis Biberach AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026
Landkreis Böblingen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis 30. September 2026
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis auf Widerruf
Landkreis Esslingen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Landkreis Göppingen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Landkreis Konstanz AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026
Landkreis Lörrach AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis 17. September 2026
Landkreis Ludwigsburg AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf
Landkreis Ravensburg AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026
Landkreis Rottweil AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis auf Widerruf
Landkreis Sigmaringen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Landkreis Tuttlingen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Landkreis Waldshut AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf
Neckar-Odenwald-Kreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026
Schwarzwald-Baar-Kreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Stuttgart AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. August 2026
Zollernalbkreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026
Ortenaukreis TeilweiseNach Presseberichten eingeschränkt · bis auf Widerruf
Alb-Donau-Kreis Kein Verbot
Baden-Baden Kein Verbot
Freiburg im Breisgau Kein Verbot
Heidelberg Kein Verbot
Heilbronn Kein Verbot
Hohenlohekreis Kein Verbot
Karlsruhe Kein Verbot
Landkreis Calw Kein Verbot
Landkreis Emmendingen Kein Verbot
Landkreis Freudenstadt Kein Verbot
Landkreis Heidenheim Kein Verbot
Landkreis Heilbronn Kein Verbot
Landkreis Karlsruhe Kein Verbot
Landkreis Rastatt Kein Verbot
Landkreis Reutlingen Kein Verbot
Landkreis Schwäbisch Hall Kein Verbot
Landkreis Tübingen Kein Verbot
Main-Tauber-Kreis Kein Verbot
Mannheim Kein Verbot
Ostalbkreis Kein Verbot
Pforzheim Kein Verbot
Rems-Murr-Kreis Kein Verbot
Rhein-Neckar-Kreis Kein Verbot
Ulm Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Baden-Württemberg

Ein Verbot entsteht in Baden-Württemberg nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Trockenheit und Grundwasser in Baden-Württemberg

Anfang Juli 2026 überwiegen in Baden-Württemberg unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse mit weiter rückläufiger Tendenz. Etwa jede dritte Grundwassermessstelle im Land meldet niedrige Werte, und die Vorräte liegen niedriger als vor einem Jahr. Am stärksten betroffen ist der Südosten mit dem größten Niederschlagsdefizit. An der Donau wurde Anfang Juli ein neuer historischer Tiefstwert beim Abfluss gemessen, mit Folgen für Schifffahrt und Landwirtschaft. Großräumige Engpässe in der Trinkwasserversorgung werden nach aktuellem Beobachtungsstand jedoch nicht erwartet.

Quelle: Heilbronner Stimme

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Baden-Württemberg in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Baden-Württemberg

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Baden-Württemberg.

Wasserentnahmeverbote 2025 in Baden-Württemberg

Der Trockensommer 2025 hat in Baden-Württemberg bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.

Häufige Fragen zu Baden-Württemberg

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Baden-Württemberg?

Nein. Verbote werden in Baden-Württemberg nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.

Darf ich in Baden-Württemberg mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Baden-Württemberg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Baden-Württemberg?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.