Bewässerungsverbot in Baden-Württemberg
19 Kreise mit Verbot, 1 teilweise, 44 insgesamt in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg sind derzeit 20 von 44 Kreise betroffen: 19 mit einem aktiven Verbot, 1 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.
44 Kreise in Baden-Württemberg
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Bodenseekreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. August 2026 |
| Enzkreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 15. Oktober 2026 |
| Landkreis Biberach | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026 |
| Landkreis Böblingen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis auf Widerruf |
| Landkreis Esslingen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Göppingen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Konstanz | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026 |
| Landkreis Lörrach | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis 17. September 2026 |
| Landkreis Ludwigsburg | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf |
| Landkreis Ravensburg | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. August 2026 |
| Landkreis Rottweil | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis auf Widerruf |
| Landkreis Sigmaringen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Tuttlingen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Waldshut | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf |
| Neckar-Odenwald-Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Schwarzwald-Baar-Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Stuttgart | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. August 2026 |
| Zollernalbkreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 30. September 2026 |
| Ortenaukreis | Teilweise | Nach Presseberichten eingeschränkt · bis auf Widerruf |
| Alb-Donau-Kreis | Kein Verbot | – |
| Baden-Baden | Kein Verbot | – |
| Freiburg im Breisgau | Kein Verbot | – |
| Heidelberg | Kein Verbot | – |
| Heilbronn | Kein Verbot | – |
| Hohenlohekreis | Kein Verbot | – |
| Karlsruhe | Kein Verbot | – |
| Landkreis Calw | Kein Verbot | – |
| Landkreis Emmendingen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Freudenstadt | Kein Verbot | – |
| Landkreis Heidenheim | Kein Verbot | – |
| Landkreis Heilbronn | Kein Verbot | – |
| Landkreis Karlsruhe | Kein Verbot | – |
| Landkreis Rastatt | Kein Verbot | – |
| Landkreis Reutlingen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Schwäbisch Hall | Kein Verbot | – |
| Landkreis Tübingen | Kein Verbot | – |
| Main-Tauber-Kreis | Kein Verbot | – |
| Mannheim | Kein Verbot | – |
| Ostalbkreis | Kein Verbot | – |
| Pforzheim | Kein Verbot | – |
| Rems-Murr-Kreis | Kein Verbot | – |
| Rhein-Neckar-Kreis | Kein Verbot | – |
| Ulm | Kein Verbot | – |
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Baden-Württemberg
Ein Verbot entsteht in Baden-Württemberg nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.
Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.
Trockenheit und Grundwasser in Baden-Württemberg
Anfang Juli 2026 überwiegen in Baden-Württemberg unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse mit weiter rückläufiger Tendenz. Etwa jede dritte Grundwassermessstelle im Land meldet niedrige Werte, und die Vorräte liegen niedriger als vor einem Jahr. Am stärksten betroffen ist der Südosten mit dem größten Niederschlagsdefizit. An der Donau wurde Anfang Juli ein neuer historischer Tiefstwert beim Abfluss gemessen, mit Folgen für Schifffahrt und Landwirtschaft. Großräumige Engpässe in der Trinkwasserversorgung werden nach aktuellem Beobachtungsstand jedoch nicht erwartet.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Baden-Württemberg in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
Die größten Kreise in Baden-Württemberg
Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Baden-Württemberg.
Wasserentnahmeverbote 2025 in Baden-Württemberg
Der Trockensommer 2025 hat in Baden-Württemberg bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.
Häufige Fragen zu Baden-Württemberg
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Baden-Württemberg?
Nein. Verbote werden in Baden-Württemberg nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.
Darf ich in Baden-Württemberg mit der Gießkanne gießen?
In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Baden-Württemberg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Baden-Württemberg?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.