Bewässerungsverbot im Zollernalbkreis
Im Zollernalbkreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Verbot aller Gemeingebrauch-Entnahmen aus oberirdischen Gewässern inklusive Schöpfen mit Handgefäßen und Pumpen. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro.
Diese Seite fasst zusammen, was im Zollernalbkreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 188.935 Einwohnern steht Zollernalbkreis damit auf Platz 28 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Landkreis Reutlingen, Ulm und Alb-Donau-Kreis.
Was gilt aktuell im Zollernalbkreis
| Was ist verboten | Verbot aller Gemeingebrauch-Entnahmen aus oberirdischen Gewässern inklusive Schöpfen mit Handgefäßen und Pumpen |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. |
| Ausnahmen | Ausnahmen auf Antrag über umweltamt@zollernalbkreis.de |
| Gültig | 19. Juni 2026 bis 30. September 2026 |
| Bußgeld | bis zu 100.000 Euro |
| Quelle | Landratsamt Zollernalbkreis |
| Stand | 15. August 2026 |
Hinweis: Koordinierte Allgemeinverfügung im Einzugsgebiet Obere Donau. Bestehende Erlaubnisse werden widerrufen.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Zollernalbkreis, die bis 30. September 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das gemäßigte Klima im Zollernalbkreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Zollernalbkreis mit der Gießkanne gießen?
Nein. Im Zollernalbkreis ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Bis wann gilt das Verbot im Zollernalbkreis?
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot im Zollernalbkreis?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Zollernalbkreis?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Zollernalbkreis?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was kostet ein Verstoß im Zollernalbkreis?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung im Zollernalbkreis erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Landkreis188.935 EinwohnerAGS 08417Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Zollernalbkreis.