Bewässerungsverbot im Landkreis Biberach

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. August 2026
Bußgeldbis 100.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Biberach gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Weiher, Seen). Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro.

Trockenheit betrifft auch das Feuer: Im Landkreis Biberach gilt zusätzlich ein Grillverbot

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Biberach verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 199.742 Einwohnern steht Landkreis Biberach damit auf Platz 24 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Alb-Donau-Kreis, Ulm, Zollernalbkreis und Bodenseekreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Biberach

Was ist verbotenEntnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Weiher, Seen)
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenSchöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin erlaubt.
Gültig29. Mai 2026 bis 31. August 2026
Bußgeldbis zu 100.000 Euro
QuelleLandkreis Biberach, Amtliche Bekanntmachung vom 29.06.2026 (Verlängerung der Allgemeinverfügung)
Stand14. August 2026

Hinweis: Verlängert bis 31.08.2026. Koordiniert mit Bodenseekreis und Ravensburg.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Biberach, Amtliche Bekanntmachung vom 29.06.2026 (Verlängerung der Allgemeinverfügung), die bis 31. August 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Biberach bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Biberach mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Biberach bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Biberach?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Biberach?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Biberach den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Landkreis Biberach aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Biberach?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Biberach erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis199.742 EinwohnerAGS 08426Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Biberach, Amtliche Bekanntmachung vom 29.06.2026 (Verlängerung der Allgemeinverfügung).