Grillverbot im Landkreis Biberach
Im Landkreis Biberach gilt ein Grillverbot: Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt. Es gilt bis 31. August 2026. Ob der Gasgrill erfasst ist, sagt die Verfügung nicht eindeutig. Im eigenen Garten dürfen Sie weiter grillen.
Landkreis199.742 EinwohnerAGS 08426Zuständig: Landratsamt
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Biberach verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihres Landratsamts.
Mit 199.742 Einwohnern steht Landkreis Biberach damit auf Platz 24 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Alb-Donau-Kreis, Ulm, Zollernalbkreis und Bodenseekreis.
GrillverbotAktiv
| Was ist verboten | Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt. |
|---|---|
| Gilt es auch für Gasgrill? | Nicht eindeutig geregelt, bei Landratsamt prüfen. |
| Eigener Garten? | Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück. |
| Seit / Bis | 26. Juni 2026 bis 31. August 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Waldbrandstufe | Die Verfügung nennt keine Indexstufe. |
| Quelle | Landkreis Biberach, Landratsamt |
| Stand | 3. August 2026 |
Hinweis: Allgemeinverfügung des Landratsamts, formell bekannt gemacht am 25. Juni 2026, in Kraft ab 26. Juni bis zunächst 31. Juli 2026. Unabhängig davon sind offenes Feuer und Grillen im Wald und im Umkreis von 100 Metern gesetzlich verboten; im Wald gilt von 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden; eine Höhe nennt die Verfügung nicht. Die Allgemeinverfügung vom 26. Juni wurde wegen anhaltender Trockenheit bis zum 31. August 2026 verlängert.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Biberach im eigenen Garten grillen?
In der Regel ja. Das Verbot im Landkreis Biberach betrifft Wald-Grillplätze, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.
Ist der Gasgrill im Landkreis Biberach erlaubt?
Das ist offen. Die Verfügung für Landkreis Biberach nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.
Darf ich im Landkreis Biberach eine Feuerschale betreiben?
Die Verfügung im Landkreis Biberach betrifft Wald-Grillplätze. Eine Feuerschale auf dem eigenen Grundstück ist davon meist nicht erfasst, bei der aktuellen Gefahrenlage aber unverantwortlich in Waldnähe.
Gilt das Verbot im Landkreis Biberach auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Biberach?
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert. Bei einem verursachten Brand kommen Löschkosten und Strafverfolgung hinzu.
Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Biberach?
Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Sperrungen verlängert, nach ergiebigem Regen auch vorzeitig aufgehoben.
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Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Biberach, Landratsamt.