Grillverbot in Freiburg im Breisgau

Grillen im Wald heute erlaubt, Verbot greift ab Stufe 4

HeuteErlaubt
SchwelleStufe 4
Stufe heute3 von 5
Eigener GartenErlaubt

Waldbrandstufe: Station Freiburg · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Grillen im Wald heute erlaubt, aber das Verbot greift automatisch ab Waldbrandstufe 4 von 5.

Freiburg im Breisgau verbietet Grillen im Wald nicht dauerhaft, sondern automatisch ab Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5. Heute meldet der DWD für die Station Freiburg Stufe 3 von 5, Grillen an offiziellen Waldstellen ist also heute erlaubt. Steigt die Stufe auf 4, gilt das Verbot ohne neue Verfügung. Im eigenen Garten dürfen Sie unabhängig davon grillen.

Kreisfreie Stadt230.241 EinwohnerAGS 08311Zuständig: Stadtverwaltung

Diese Seite fasst zusammen, was in Freiburg im Breisgau verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Mit 230.241 Einwohnern steht Freiburg im Breisgau damit auf Platz 19 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis und Landkreis Rottweil.

GrillverbotTeilweise

Was ist verbotenAb einem Waldbrandgefahrenindex der Stufe 4 ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu grillen. Grundsätzlich sind Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Grill- und Feuerstellen erlaubt (§ 12 PolVO, § 2 PolVO Wald).
Gilt es auch für Gasgrill?Nicht eindeutig geregelt, bei Stadtverwaltung prüfen.
Eigener Garten?Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück.
Seit / Bislaufend bis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
WaldbrandstufeAutomatisch ab Stufe 4 von 5 (hohe Gefahr). Was die Stufen bedeuten →
QuelleStadt Freiburg, Forstamt
Stand17. Juli 2026

Hinweis: Nach Landeswaldgesetz (LWaldG) gilt vom 1. März bis 31. Oktober im Wald und in 100 Metern Entfernung zum Waldrand ein Rauchverbot. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden von Förstern, Polizei und Vollzugsdienst geahndet.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Freiburg im Breisgau im eigenen Garten grillen?

In der Regel ja. Das Verbot in Freiburg im Breisgau betrifft Wald-Grillplätze, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.

Ist der Gasgrill in Freiburg im Breisgau erlaubt?

Das ist offen. Die Verfügung für Freiburg im Breisgau nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Stadtverwaltung nach.

Darf ich in Freiburg im Breisgau im Wald rauchen?

Nein. In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot in Freiburg im Breisgau?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Baden-Württemberg und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Freiburg im Breisgau?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Darf ich in Freiburg im Breisgau eine Feuerschale betreiben?

Die Verfügung in Freiburg im Breisgau betrifft Wald-Grillplätze. Eine Feuerschale auf dem eigenen Grundstück ist davon meist nicht erfasst, bei der aktuellen Gefahrenlage aber unverantwortlich in Waldnähe.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Stand: 17. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Freiburg, Forstamt.