Grillverbot im Landkreis Freudenstadt
Im Landkreis Freudenstadt gilt ein Grillverbot: Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises sind bis auf Widerruf gesperrt. Es gilt bis auf Widerruf. Ob der Gasgrill erfasst ist, sagt die Verfügung nicht eindeutig. Im eigenen Garten dürfen Sie weiter grillen.
Landkreis117.935 EinwohnerAGS 08237Zuständig: Landratsamt
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Freudenstadt verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihres Landratsamts.
Mit 117.935 Einwohnern steht Landkreis Freudenstadt damit auf Platz 42 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Enzkreis, Landkreis Calw, Pforzheim und Rhein-Neckar-Kreis.
GrillverbotAktiv
| Was ist verboten | Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises sind bis auf Widerruf gesperrt |
|---|---|
| Gilt es auch für Gasgrill? | Nicht eindeutig geregelt, bei Landratsamt prüfen. |
| Eigener Garten? | Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück. |
| Seit / Bis | 8. Juli 2026 bis auf Widerruf |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Waldbrandstufe | Die Verfügung nennt keine Indexstufe. |
| Quelle | Landratsamt Freudenstadt |
| Stand | 9. Juli 2026 |
Hinweis: Die amtliche Mitteilung spricht von weiterhin sehr hoher Waldbrandgefahr, nennt aber keine numerische Indexstufe. In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das gesetzliche Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Freudenstadt im eigenen Garten grillen?
In der Regel ja. Das Verbot im Landkreis Freudenstadt betrifft Wald-Grillplätze, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.
Ist der Gasgrill im Landkreis Freudenstadt erlaubt?
Das ist offen. Die Verfügung für Landkreis Freudenstadt nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.
Darf ich im Landkreis Freudenstadt eine Feuerschale betreiben?
Die Verfügung im Landkreis Freudenstadt betrifft Wald-Grillplätze. Eine Feuerschale auf dem eigenen Grundstück ist davon meist nicht erfasst, bei der aktuellen Gefahrenlage aber unverantwortlich in Waldnähe.
Gilt das Verbot im Landkreis Freudenstadt auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Freudenstadt?
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert. Bei einem verursachten Brand kommen Löschkosten und Strafverfolgung hinzu.
Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Freudenstadt?
Die Verfügung gilt bis auf Widerruf. Ein festes Enddatum nennt sie nicht. Sie wird aufgehoben, sobald die Waldbrandgefahr nachhaltig sinkt.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Freudenstadt.