Grillverbot im Zollernalbkreis

Teilweise Einschränkungen

Eigener GartenErlaubt
GasgrillUnklar
GültigBis auf Widerruf
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Balingen-Bronnhaupten · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Im Zollernalbkreis gilt ein Grillverbot: Verbot von offenem Feuer auf sämtlichen städtischen Grillplätzen und Grillstellen der Stadt Albstadt. Es gilt bis auf Widerruf. Ausgelöst hat es die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 (hohe Gefahr). Ob der Gasgrill erfasst ist, sagt die Verfügung nicht eindeutig. Im eigenen Garten dürfen Sie weiter grillen.

Landkreis188.935 EinwohnerAGS 08417Zuständig: LandratsamtWaldbrandstufe 4

Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Zollernalbkreis gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

Diese Seite fasst zusammen, was im Zollernalbkreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihres Landratsamts.

Mit 188.935 Einwohnern steht Zollernalbkreis damit auf Platz 28 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Landkreis Reutlingen, Ulm und Alb-Donau-Kreis.

GrillverbotTeilweise

Was ist verbotenVerbot von offenem Feuer auf sämtlichen städtischen Grillplätzen und Grillstellen der Stadt Albstadt
Gilt es auch für Gasgrill?Nicht eindeutig geregelt, bei Landratsamt prüfen.
Eigener Garten?Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück.
Seit / Bis24. Juni 2026 bis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
WaldbrandstufeStufe 4 von 5 (hohe Gefahr). Was die Stufen bedeuten →
QuelleStadt Albstadt (Bericht Schwäbische Zeitung)
Stand9. Juli 2026

Zusätzlich auf Gemeindeebene

Stadt Albstadt: Verbot von offenem Feuer auf allen städtischen Grillplätzen und Grillstellen seit 24.06.2026, ausgelöst durch DWD-Gefahrenstufe 4. Für den Zollernalbkreis insgesamt ist keine Allgemeinverfügung bekannt.

Hinweis: Ein kreisweites Verbot des Zollernalbkreises konnten wir nicht bestätigen. Für die Albstädter Sperrung fanden wir keine dauerhaft abrufbare amtliche Seite, nur Presseberichte. Bitte beim Landratsamt und bei der Stadt Albstadt prüfen.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Zollernalbkreis im eigenen Garten grillen?

In der Regel ja. Das Verbot im Zollernalbkreis betrifft öffentliche Grillplätze und Grünanlagen, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.

Ist der Gasgrill im Zollernalbkreis erlaubt?

Das ist offen. Die Verfügung für Zollernalbkreis nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Wer erlässt das Grillverbot im Zollernalbkreis?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Baden-Württemberg und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Zollernalbkreis?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Zollernalbkreis eine Feuerschale betreiben?

Die Verfügung im Zollernalbkreis betrifft öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Eine Feuerschale auf dem eigenen Grundstück ist davon meist nicht erfasst, bei der aktuellen Gefahrenlage aber unverantwortlich in Waldnähe.

Gilt das Verbot im Zollernalbkreis auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Albstadt (Bericht Schwäbische Zeitung).