Bewässerungsverbot im Bodenseekreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneVerboten
Gültig bis31. August 2026
Bußgeldbis 10.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Bodenseekreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Generelles Entnahmeverbot aus allen oberirdischen Gewässern. Auch genehmigte Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen betroffen. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Tränken von Vieh sowie Entnahme aus dem Bodensee und genehmigtem Grundwasser weiterhin erlaubt.

Trockenheit betrifft auch das Feuer: Im Bodenseekreis gilt zusätzlich ein Grillverbot

Diese Seite fasst zusammen, was im Bodenseekreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 216.227 Einwohnern steht Bodenseekreis damit auf Platz 22 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Ravensburg, Landkreis Sigmaringen, Landkreis Biberach und Alb-Donau-Kreis.

Was gilt aktuell im Bodenseekreis

Was ist verbotenGenerelles Entnahmeverbot aus allen oberirdischen Gewässern. Auch genehmigte Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen betroffen.
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten.
AusnahmenTränken von Vieh sowie Entnahme aus dem Bodensee und genehmigtem Grundwasser weiterhin erlaubt.
Gültig29. Mai 2026 bis 31. August 2026
Bußgeldbis zu 10.000 Euro
QuelleLandratsamt Bodenseekreis
Stand15. August 2026

Hinweis: Mit der Verlängerung wurde das Verbot auf Gießkannen und Eimer ausgeweitet.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Bodenseekreis, die bis 31. August 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Bodenseekreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Bodenseekreis mit der Gießkanne gießen?

Nein. Im Bodenseekreis ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Darf ich im Bodenseekreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Bodenseekreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Bodenseekreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Bodenseekreis?

Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Was kostet ein Verstoß im Bodenseekreis?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Bodenseekreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis216.227 EinwohnerAGS 08435Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Bodenseekreis.