Bewässerungsverbot im Landkreis Ravensburg
Im Landkreis Ravensburg gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus oberirdischen Gewässern für eigene Zwecke. Auch behördlich genehmigte Entnahmen betroffen. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Ravensburg verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 284.285 Einwohnern steht Landkreis Ravensburg damit auf Platz 15 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Bodenseekreis, Landkreis Sigmaringen, Landkreis Biberach und Alb-Donau-Kreis.
Was gilt aktuell im Landkreis Ravensburg
| Was ist verboten | Entnahme aus oberirdischen Gewässern für eigene Zwecke. Auch behördlich genehmigte Entnahmen betroffen. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Tränken von Vieh und Schöpfen mit Handgefäßen ausgenommen. |
| Gültig | 29. Mai 2026 bis 31. August 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landkreis Ravensburg, Öffentliche Bekanntmachungen (Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot, Verlängerung) |
| Stand | 14. August 2026 |
Hinweis: Anders als im Bodenseekreis bleibt Handschöpfen erlaubt.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Ravensburg, Öffentliche Bekanntmachungen (Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot, Verlängerung), die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Ravensburg bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
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Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Ravensburg mit der Gießkanne gießen?
Ja. Im Landkreis Ravensburg bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Darf ich im Landkreis Ravensburg aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Landkreis Ravensburg auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Ravensburg?
Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Ravensburg?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Ravensburg?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Ravensburg erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Landkreis284.285 EinwohnerAGS 08436Zuständig: Landratsamt
Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Ravensburg, Öffentliche Bekanntmachungen (Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot, Verlängerung).