Bewässerungsverbot im Landkreis Reutlingen

Verbot aufgehoben, seit 31. Juli 2026

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung3. August 2026
Historie2025

Aktuell gilt im Landkreis Reutlingen kein Bewässerungsverbot (Stand 3. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Zollernalbkreis und im Landkreis Biberach bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Reutlingen bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Baden-Württemberg kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Landkreis Reutlingen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Baden-Württemberg gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 286.748 Einwohnern steht Landkreis Reutlingen damit auf Platz 13 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm und Alb-Donau-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Reutlingen

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Reutlingen keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 3. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.

Die Lage in Baden-Württemberg

Anfang Juli 2026 überwiegen in Baden-Württemberg unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse mit weiter rückläufiger Tendenz. Etwa jede dritte Grundwassermessstelle im Land meldet niedrige Werte, und die Vorräte liegen niedriger als vor einem Jahr. Am stärksten betroffen ist der Südosten mit dem größten Niederschlagsdefizit. An der Donau wurde Anfang Juli ein neuer historischer Tiefstwert beim Abfluss gemessen, mit Folgen für Schifffahrt und Landwirtschaft. Großräumige Engpässe in der Trinkwasserversorgung werden nach aktuellem Beobachtungsstand jedoch nicht erwartet.

Quelle: Heilbronner Stimme

Frühere Verbote im Landkreis Reutlingen

Historische Einträge. Sie gelten heute nicht mehr, zeigen aber, dass Landkreis Reutlingen bereits von Trockenheit betroffen war.

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 286.748 Einwohnern steht Landkreis Reutlingen damit auf Platz 13 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm und Alb-Donau-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Die letzte Sperre im Landkreis Reutlingen ist seit 31. Juli 2026 aufgehoben, Sie dürfen wieder normal wässern. Ein Rasen, der die Dürre in der Sommerruhe überstanden hat, sieht jetzt oft strohig aus, ist aber meist nicht tot.

So kommt er zurück: einmal durchdringend mit 15 bis 20 mm wässern statt täglich wenig, danach den Rhythmus halten. Das gemäßigte Klima im Landkreis Reutlingen bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Erst wenn sichtbar neues Wachstum einsetzt, wieder leicht düngen.

Bleiben nach zwei Wochen kahle Stellen, säen Sie sie nach, offene Erde holt sich sonst das Unkraut.

Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Kahle Stellen nachsäen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Reutlingen mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Landkreis Reutlingen ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt. Zuletzt war Landkreis Reutlingen 2025 betroffen.

Darf ich im Landkreis Reutlingen aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Landkreis Reutlingen auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Reutlingen?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Reutlingen?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Reutlingen?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Reutlingen erlaubt?

Ja. Solange im Landkreis Reutlingen kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis286.748 EinwohnerAGS 08415Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2025

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.