Bewässerungsverbot in Heidelberg
Aktuell gilt in Heidelberg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Neckar-Odenwald-Kreis und im Enzkreis bereits Verbote gelten, bleibt Heidelberg bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Baden-Württemberg kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Stadtverwaltung.
Für Heidelberg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Baden-Württemberg gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 160.355 Einwohnern steht Heidelberg damit auf Platz 31 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis.
Was gilt aktuell in Heidelberg
Nach unserer Recherche liegt für Heidelberg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist in Paragraf 20 Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Wasserbehörden können ihn bei Niedrigwasser einschränken.
Die Lage in Baden-Württemberg
Anfang Juli 2026 überwiegen in Baden-Württemberg unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse mit weiter rückläufiger Tendenz. Etwa jede dritte Grundwassermessstelle im Land meldet niedrige Werte, und die Vorräte liegen niedriger als vor einem Jahr. Am stärksten betroffen ist der Südosten mit dem größten Niederschlagsdefizit. An der Donau wurde Anfang Juli ein neuer historischer Tiefstwert beim Abfluss gemessen, mit Folgen für Schifffahrt und Landwirtschaft. Großräumige Engpässe in der Trinkwasserversorgung werden nach aktuellem Beobachtungsstand jedoch nicht erwartet.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 160.355 Einwohnern steht Heidelberg damit auf Platz 31 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen in Heidelberg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Heidelberg bekommt mit 1020 mm Jahresniederschlag viel Regen; der Rasen übersteht kurze Sperren daher meist ohne bleibenden Schaden, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Bei rund 65 Frosttagen bleibt genug Vegetationszeit, um Trockenschäden im Spätsommer nachzusäen. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Pflegekalender für Heidelberg → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Heidelberg mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Heidelberg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Bis wann gilt das Verbot in Heidelberg?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Wer erlässt das Verbot in Heidelberg?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte in Heidelberg?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände in Heidelberg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was kostet ein Verstoß in Heidelberg?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in Heidelberg erlaubt?
Ja. Solange in Heidelberg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Kreisfreie Stadt160.355 EinwohnerAGS 08221Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.