Bewässerungsverbot im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen, das Schöpfen mit Handgefäßen und das Schwemmen an den betroffenen Gewässern. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht. Windgfällweiher, Titisee, Schluchsee, Baggerseen über 10 Hektar und der Rhein sind ausgenommen.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 262.795 Einwohnern steht Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald damit auf Platz 16 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis, Freiburg im Breisgau und Landkreis Rottweil.
Was gilt aktuell im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
| Was ist verboten | Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen, das Schöpfen mit Handgefäßen und das Schwemmen an den betroffenen Gewässern |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. |
| Pegel-Auslöser | Das Verbot greift, sobald die in der Rechtsverordnung festgelegten Wasserstände an den Referenzpegeln der jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht oder unterschritten werden. |
| Ausnahmen | Windgfällweiher, Titisee, Schluchsee, Baggerseen über 10 Hektar und der Rhein sind ausgenommen. Viehtränken bleiben zulässig, solange nicht aufgestaut oder baulich verändert wird. |
| Gültig | 2. Juli 2026 bis auf Weiteres (jährlich wiederkehrend) |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde |
| Stand | 15. August 2026 |
Hinweis: Das Verbot beruht nicht auf einer neuen Allgemeinverfügung, sondern auf der Rechtsverordnung vom 18.08.2022, die pegelabhängig automatisch wirkt. Die Mitteilung vom 02.07.2026 stellt fest, dass die Wasserstände an allen Pegeln im Landkreis erreicht oder in den nächsten Tagen unterschritten werden. Eine Bußgeldhöhe nennt die Mitteilung nicht.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit der Gießkanne gießen?
Nein. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Landkreis262.795 EinwohnerAGS 08315Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde.