Bewässerungsverbot im Ortenaukreis
Im Ortenaukreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Nach Presseberichten ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung eingeschränkt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht.
Diese Seite fasst zusammen, was im Ortenaukreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 429.479 Einwohnern steht Ortenaukreis damit auf Platz 6 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau und Landkreis Rottweil.
Was gilt aktuell im Ortenaukreis
| Was ist verboten | Nach Presseberichten ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung eingeschränkt |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Unbekannt, bei Landratsamt prüfen. |
| Gültig | Kein festes Datum genannt. |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landratsamt Ortenaukreis, Untere Wasserbehörde |
| Stand | 9. Juli 2026 |
Hinweis: Wir konnten die amtliche Bekanntmachung des Landratsamts nicht abrufen und machen deshalb bewusst keine Angaben zu Geltungsdauer, Gießkanne oder Bußgeld. Bitte beim Landratsamt Ortenaukreis prüfen, bevor Sie Wasser entnehmen.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Solange die Sperre gilt, wird Ihr Rasen je nach Witterung braun werden und in die Ruhephase gehen. Das ist eine Schutzreaktion: Die Gräser ziehen sich in die Wurzel zurück und treiben nach dem nächsten Regen wieder aus. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Ortenaukreis, Untere Wasserbehörde.
Ob die Gießkanne erlaubt bleibt, hängt vom Wortlaut der Verfügung ab; im Zweifel gilt der etablierte Rasen als verzichtbar, junge Saat dagegen als schützenswert. Drei Dinge helfen ohne einen Tropfen extra: die Schnitthöhe auf 5 bis 6 cm anheben, damit der Boden beschattet bleibt; das Schnittgut als Mulch liegen lassen; und jetzt nicht düngen, denn Dünger ohne Wasser verbrennt die Halme zusätzlich.
Das gemäßigte Klima im Ortenaukreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Sobald die Verfügung aufgehoben ist, bringen Sie den Rasen mit einer durchdringenden Wässerung von 15 bis 20 mm zurück und säen kahle Stellen nach.
Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern → · Kahle Stellen nachsäen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Ortenaukreis mit der Gießkanne gießen?
Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Ortenaukreis trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.
Darf ich im Ortenaukreis aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Ortenaukreis auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Ortenaukreis?
Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.
Wer erlässt das Verbot im Ortenaukreis?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Was kostet ein Verstoß im Ortenaukreis?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Ortenaukreis erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Landkreis429.479 EinwohnerAGS 08317Zuständig: Landratsamt
Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Ortenaukreis, Untere Wasserbehörde.