Bewässerungsverbot im Landkreis Rottweil

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneVerboten
Gültig bisBis auf Widerruf
Bußgeldbis 100.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Rottweil gilt ein Wasserentnahmeverbot: Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im Landkreis, also Wasserschöpfen mit Handgefäßen, Entnahme geringer Mengen und Entnahme mittels Pumpen. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Rottweil verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 139.455 Einwohnern steht Landkreis Rottweil damit auf Platz 35 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Tuttlingen, Ortenaukreis und Landkreis Emmendingen.

Was gilt aktuell im Landkreis Rottweil

Was ist verbotenDer wasserrechtliche Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im Landkreis, also Wasserschöpfen mit Handgefäßen, Entnahme geringer Mengen und Entnahme mittels Pumpen
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten.
AusnahmenViehtränken bleiben zulässig, wenn kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung besteht. Bestehende Wasserrechte und Erlaubnisse bleiben unberührt, Ausnahmen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.
Gültig25. Juni 2026 bis auf Weiteres
Bußgeldbis zu 100.000 Euro
QuelleLandratsamt Rottweil, Untere Wasserbehörde
Stand15. August 2026

Hinweis: Die Verfügung nennt das Schöpfen mit Handgefäßen ausdrücklich unter den untersagten Handlungen. Damit ist auch die Gießkanne am Bach verboten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Rottweil, Untere Wasserbehörde; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Rottweil bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Rottweil mit der Gießkanne gießen?

Nein. Im Landkreis Rottweil ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Gilt das Verbot im Landkreis Rottweil auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Rottweil?

Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Rottweil?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Rottweil?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Rottweil?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Rottweil erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis139.455 EinwohnerAGS 08325Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Rottweil, Untere Wasserbehörde.