Bewässerungsverbot im Landkreis Konstanz

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. August 2026
Bußgeldbis 10.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Konstanz gilt ein Wasserentnahmeverbot: Die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis ist untersagt, also aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kraftwerkskanälen ebenso wie aus Teichen und Seen. Das Verbot gilt auch für bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse, insbesondere zur Feldberegnung. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Konstanz verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 285.325 Einwohnern steht Landkreis Konstanz damit auf Platz 14 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut, Landkreis Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Konstanz

Was ist verbotenDie Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis ist untersagt, also aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kraftwerkskanälen ebenso wie aus Teichen und Seen. Das Verbot gilt auch für bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse, insbesondere zur Feldberegnung. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenDas Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer bleiben erlaubt. Ausgenommen sind zudem Entnahmen aus dem Bodensee und dem Hochrhein. Einzelfallausnahmen kann die untere Wasserbehörde auf Antrag zulassen.
Gültig16. Juni 2026 bis 31. August 2026
Bußgeldbis zu 10.000 Euro
QuelleLandratsamt Konstanz, untere Wasserbehörde
Stand15. August 2026

Hinweis: Erlassen vom Landratsamt Konstanz am 15. Juni 2026, weil viele Bäche und Flüsse im Landkreis nur noch sehr wenig Wasser führen; die niedrigen Pegel schädigen die Gewässerökologie. Bodensee und Hochrhein sind wegen ihrer großen Wasserführung ausgenommen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Konstanz, untere Wasserbehörde, die bis 31. August 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Konstanz bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Konstanz mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Konstanz bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Konstanz?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Konstanz?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Konstanz den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Landkreis Konstanz aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Konstanz?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Konstanz erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis285.325 EinwohnerAGS 08335Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Konstanz, untere Wasserbehörde.