Bewässerungsverbot im Landkreis Lörrach

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 17. September 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis17. September 2026
Bußgeldbis 10.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Lörrach gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis, auch mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Zusätzlich ist das Betreten von Bächen und Flüssen durch Personen, Haus- und Nutztiere untersagt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 17. September 2026. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Der Rhein ist vom Verbot ausgenommen.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Lörrach verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 228.639 Einwohnern steht Landkreis Lörrach damit auf Platz 20 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Konstanz, Landkreis Waldshut, Landkreis Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Lörrach

Was ist verbotenEntnahme aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis, auch mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Zusätzlich ist das Betreten von Bächen und Flüssen durch Personen, Haus- und Nutztiere untersagt.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
AusnahmenDer Rhein ist vom Verbot ausgenommen. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.
Gültig31. Juli 2026 bis 17. September 2026
Bußgeldbis zu 10.000 Euro
QuelleLandratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt
Stand3. August 2026

Hinweis: Zweite Allgemeinverfügung: Die seit 27. Juni geltende Untersagung wurde zum 31. Juli 2026 verschärft und vorerst bis 17. September 2026 verlängert. Die Verschärfung: Das Entnahmeverbot gilt nun auch für Wasserentnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis, die vorherige Verfügung ließ bestehende Erlaubnisse ausdrücklich unberührt. Neu ist außerdem, dass das Betreten von Bächen und Flüssen durch Personen sowie Haus- und Nutztiere untersagt ist. Zur Begründung nennt der Landkreis anhaltend niedrige Pegel: Im Juli fielen nur rund 45 Millimeter Niederschlag gegenüber einem Monatsmittel von 91 Millimetern, im Juni rund 55 gegenüber 107 Millimetern. Kurze Gewitter und Starkregen bringen keine dauerhafte Entspannung, weil das Wasser oberflächlich abläuft statt einzusickern.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt, die bis 17. September 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Lörrach bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Lörrach mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Lörrach trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Lörrach?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Lörrach den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Landkreis Lörrach aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Landkreis Lörrach auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Lörrach?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Lörrach erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis228.639 EinwohnerAGS 08336Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2026

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt.