Bewässerungsverbot im Enzkreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 15. Oktober 2026

GießkanneVerboten
Gültig bis15. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Enzkreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern: untersagt sind Entnahmen mit technischen Geräten wie Pumpen, Saugfässern und Schläuchen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, der Betrieb von Laufbrunnen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen (Eimer, Gießkanne). Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 15. Oktober 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Enzkreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 198.905 Einwohnern steht Enzkreis damit auf Platz 25 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Calw, Landkreis Freudenstadt, Pforzheim und Rhein-Neckar-Kreis.

Was gilt aktuell im Enzkreis

Was ist verbotenBeschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern: untersagt sind Entnahmen mit technischen Geräten wie Pumpen, Saugfässern und Schläuchen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, der Betrieb von Laufbrunnen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen (Eimer, Gießkanne).
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten.
AusnahmenEine Befreiung ist auf Antrag nach Paragraf 4 Absatz 1 der Rechtsverordnung möglich, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird oder eine unbillige Härte vorliegt.
Gültig4. Juli 2026 bis 15. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Enzkreis (Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern)
Stand8. August 2026

Hinweis: Volltext hinter Paywall, Bußgeldhöhe nicht bestätigt.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Enzkreis (Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern), die bis 15. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Enzkreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Stuttgart → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Enzkreis mit der Gießkanne gießen?

Nein. Im Enzkreis ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Wer erlässt das Verbot im Enzkreis?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Enzkreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Enzkreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Enzkreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Was kostet ein Verstoß im Enzkreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Enzkreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis198.905 EinwohnerAGS 08236Zuständig: Landratsamt

Stand: 8. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Enzkreis (Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern).