Bewässerungsverbot im Neckar-Odenwald-Kreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Neckar-Odenwald-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen, vor allem für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Neckar-Odenwald-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 143.535 Einwohnern steht Neckar-Odenwald-Kreis damit auf Platz 33 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim, Heidelberg und Pforzheim.

Was gilt aktuell im Neckar-Odenwald-Kreis

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen, vor allem für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenDas Schöpfen geringer Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen bleibt ausdrücklich erlaubt.
Gültig1. Juli 2026 bis 30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Untere Wasserbehörde (Rechtsverordnung, Rubrik Kreisrecht/Bekanntmachungen)
Stand15. Juli 2026

Hinweis: Anders als die meisten Kreise stützt sich das Verbot auf eine Rechtsverordnung des Landkreises, nicht auf eine Allgemeinverfügung. Untersagt ist nur die Entnahme mit technischen Hilfsmitteln; das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Untere Wasserbehörde (Rechtsverordnung, Rubrik Kreisrecht/Bekanntmachungen), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Neckar-Odenwald-Kreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Neckar-Odenwald-Kreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Neckar-Odenwald-Kreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich im Neckar-Odenwald-Kreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Neckar-Odenwald-Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Neckar-Odenwald-Kreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Neckar-Odenwald-Kreis?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Was kostet ein Verstoß im Neckar-Odenwald-Kreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Neckar-Odenwald-Kreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Baden-Württemberg

Landkreis143.535 EinwohnerAGS 08225Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Untere Wasserbehörde (Rechtsverordnung, Rubrik Kreisrecht/Bekanntmachungen).