Bußgeld bei Bewässerungsverbot
Ein Verstoß gegen ein Bewässerungs- oder Wasserentnahmeverbot ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro, etwa in Stuttgart und im Zollernalbkreis. In vielen Kreisen liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro. Verstöße gegen Trinkwasser-Verordnungen kosten ab 1.000 Euro. In der Praxis zahlen Ersttäter deutlich weniger.
Höchstbußgeld nach Bundesland
Alle 16 Länder im Überblick, abgeleitet aus den Verfügungen in unserer Datenbank. Wo aktuell kein Verbot gilt oder keine Verfügung einen Rahmen beziffert, steht das ausdrücklich dabei.
| Bundesland | Rahmen | Beispiel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 100.000 Euro | Landkreis Biberach |
| Bayern | Rahmen nicht beziffert | – |
| Berlin | kein aktives Verbot | – |
| Brandenburg | bis 50.000 Euro | Brandenburg an der Havel |
| Bremen | kein aktives Verbot | – |
| Hamburg | kein aktives Verbot | – |
| Hessen | bis 100.000 Euro | Landkreis Gießen |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein aktives Verbot | – |
| Niedersachsen | bis 50.000 Euro | Region Hannover |
| Nordrhein-Westfalen | bis 50.000 Euro | Kreis Borken |
| Rheinland-Pfalz | Rahmen nicht beziffert | – |
| Saarland | kein aktives Verbot | – |
| Sachsen | bis 50.000 Euro | Chemnitz |
| Sachsen-Anhalt | bis 50.000 Euro | Landkreis Anhalt-Bitterfeld |
| Schleswig-Holstein | kein aktives Verbot | – |
| Thüringen | bis 50.000 Euro | Ilm-Kreis |
Was kostet was
Der gesetzliche Rahmen ist die Obergrenze, nicht der Regelfall. Was typische Verstöße in der Praxis kosten, hängt von Vorsatz, Wiederholung und gewerblichem Ausmaß ab.
| Verstoß | Typischer Rahmen |
|---|---|
| Rasensprengen trotz Verbots, Erstverstoß | Verwarnung bis einige hundert Euro, je nach Kreis Rahmen bis 50.000 Euro |
| Pumpe im Bach, Fluss oder Teich | Regelmäßig vierstellig, Rahmen bis 100.000 Euro |
| Trinkwasser trotz Verordnung des Versorgers | Ab 50 Euro, im Verbandsgebiet Am Wiehen bis 1.000 Euro |
| Feldberegnung trotz widerrufener Erlaubnis | Bis zum vollen Höchstrahmen des Kreises |
| Pumpen und Schläuche nicht vom Ufer entfernt | Verwarnung bis niedriger vierstelliger Betrag |
Konkrete Beispiele
Trinkwasser-Verstöße kosten weniger, treffen aber mehr Menschen
Wo der Wasserversorger eine ordnungsbehördliche Verordnung erlässt, etwa bei einer Trinkwasser-Ampel auf Rot, liegt der angedrohte Rahmen deutlich niedriger, im Verbandsgebiet Am Wiehen bei bis zu 1.000 Euro. Dafür betrifft ein solches Verbot jeden Haushalt am Netz, nicht nur Anlieger eines Gewässers.
Häufige Fragen zum Bußgeld
Zahle ich wirklich 100.000 Euro?
Nein, das ist der gesetzliche Höchstrahmen. Er wird bei vorsätzlichen, wiederholten oder gewerblichen Verstößen ausgeschöpft. Wer als Privatperson einmalig den Rasensprenger am Bach aufstellt, zahlt in der Praxis deutlich weniger. Das Höchstmaß bleibt rechtlich aber möglich.
Wer kontrolliert das überhaupt?
Die untere Wasserbehörde des Landkreises, oft zusammen mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Viele Verfahren beginnen mit einem Hinweis aus der Nachbarschaft. Bei niedrigen Pegeln kontrollieren Kreise die Uferbereiche gezielt.
Was gilt als Verstoß?
Jede Entnahme, die die Verfügung untersagt: Pumpe im Bach, Schlauch in den Teich, in strengeren Kreisen auch die Gießkanne. Ebenso das Nichtentfernen von Pumpen und Schläuchen aus dem Uferbereich, wo dies angeordnet ist.
Kann mir das Bußgeld drohen, wenn ich nichts wusste?
Eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gemacht und gilt danach für alle. Unkenntnis schützt nicht. Sie kann sich aber mildernd auf die Höhe auswirken.
Gilt der Bußgeldrahmen auch für Landwirte?
Ja, und er trifft sie härter. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Höchstmaß.
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.