Bewässerungsverbot in Kassel
In Kassel gilt ein Wasserentnahmeverbot: Erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus den Bächen im Kasseler Stadtgebiet untersagt. Erfasst sind Entnahmen im Gemein- und Anliegergebrauch, ausdrücklich auch das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 31. Dezember 2026. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Wasserentnahmen aus der Fulda sind derzeit weiterhin möglich.
Diese Seite fasst zusammen, was in Kassel verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Mit 201.585 Einwohnern steht Kassel damit auf Platz 16 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Kassel und Schwalm-Eder-Kreis.
Was gilt aktuell in Kassel
| Was ist verboten | Erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus den Bächen im Kasseler Stadtgebiet untersagt. Erfasst sind Entnahmen im Gemein- und Anliegergebrauch, ausdrücklich auch das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. |
| Ausnahmen | Wasserentnahmen aus der Fulda sind derzeit weiterhin möglich. |
| Gültig | laufend bis 31. Dezember 2026 |
| Bußgeld | bis zu 100.000 Euro |
| Quelle | Stadt Kassel |
| Stand | 22. Juli 2026 |
Hinweis: Eigene Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Kassel, unabhängig von der Verfügung des Landkreises Kassel. Sie gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt bis zum 31. Dezember 2026. Anders als im Landkreis ist das Schöpfen mit Handgefäßen hier ausdrücklich erfasst. Eine konkrete Rechtsgrundlage nennt die Mitteilung nicht.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Stadt Kassel, die bis 31. Dezember 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Kassel ist mit 684 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
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Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Kassel mit der Gießkanne gießen?
Nein. In Kassel ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Bis wann gilt das Verbot in Kassel?
Die Verfügung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot in Kassel?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Hessen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte in Kassel?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände in Kassel?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was kostet ein Verstoß in Kassel?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung in Kassel erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.
Nachbarkreise in Hessen
Kreisfreie Stadt201.585 EinwohnerAGS 06611Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 22. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Kassel.