Bewässerungsverbot im Landkreis Kassel
Im Landkreis Kassel gilt ein Wasserentnahmeverbot: Erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet untersagt. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Fulda und Weser sind bis auf Weiteres ausgenommen. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Fulda und Weser bleiben bis auf Weiteres vom Verbot ausgenommen.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Kassel verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 236.633 Einwohnern steht Landkreis Kassel damit auf Platz 13 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Fulda und Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Was gilt aktuell im Landkreis Kassel
| Was ist verboten | Erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet untersagt. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Fulda und Weser sind bis auf Weiteres ausgenommen. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Fulda und Weser bleiben bis auf Weiteres vom Verbot ausgenommen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung bleibt zulässig. Die Wasserbehörde kann widerrufliche Ausnahmen zulassen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein Härtefall vorliegt. |
| Gültig | 1. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026 |
| Bußgeld | bis zu 100.000 Euro |
| Quelle | Landkreis Kassel, Umwelt- und Klimaschutz |
| Stand | 22. Juli 2026 |
Hinweis: Allgemeinverfügung vom 29. Juni 2026, in Kraft ab 1. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026. Rechtsgrundlage laut Verfügung: § 100 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 HWG. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 73 Abs. 2 HWG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zuständig ist das Dezernat für Umwelt- und Klimaschutz.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Kassel, Umwelt- und Klimaschutz, die bis 31. Oktober 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Kassel bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
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Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Kassel mit der Gießkanne gießen?
Ja. Im Landkreis Kassel bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Kassel?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Hessen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Kassel?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Kassel?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Kassel den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Kassel?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Kassel erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Hessen
Landkreis236.633 EinwohnerAGS 06633Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2025
Stand: 22. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Kassel, Umwelt- und Klimaschutz.