Bewässerungsverbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen, also aus oberirdischen Gewässern. Die Untersagung gilt für die Eigentümer angrenzender Grundstücke ebenso wie für sonstige Nutzungsberechtigte dieser Grundstücke (Anlieger). Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Marburg-Biedenkopf verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 246.648 Einwohnern steht Landkreis Marburg-Biedenkopf damit auf Platz 11 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Landkreis Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis, Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Gießen.
Was gilt aktuell im Landkreis Marburg-Biedenkopf
| Was ist verboten | Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen, also aus oberirdischen Gewässern. Die Untersagung gilt für die Eigentümer angrenzender Grundstücke ebenso wie für sonstige Nutzungsberechtigte dieser Grundstücke (Anlieger). |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. Ausgenommen ist nur die Entnahme von Kleinstmengen in Trinkgefäßen oder Ähnlichem zum sofortigen persönlichen Gebrauch. Das Schöpfen mit der Gießkanne zum Bewässern ist davon nicht gedeckt. |
| Ausnahmen | Nicht erfasst sind Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landkreises oder der oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium zur Wasserentnahme besitzen. |
| Gültig | 5. August 2026 bis auf Weiteres |
| Bußgeld | bis zu 100.000 Euro |
| Quelle | Landkreis Marburg-Biedenkopf, Pressemitteilung PM 262/2026 |
| Stand | 6. August 2026 |
Hinweis: Anlass ist die anhaltende Trockenheit bei sehr geringen Niederschlägen der vergangenen Wochen; die Wasserstände der Gewässer sind sehr niedrig. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis 100.000 Euro geahndet werden. Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel hat angekündigt, das Verbot aufzuheben, sobald sich die Wasserstände erholt haben. Diese Zeile betrifft das Wasserportal; die getrennt geführte kommunale Grill-Notiz für die Stadt Marburg bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Marburg-Biedenkopf, Pressemitteilung PM 262/2026; Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Marburg-Biedenkopf bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Frankfurt am Main → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit der Gießkanne gießen?
Nein. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Hessen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 100.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Marburg-Biedenkopf erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Hessen
Landkreis246.648 EinwohnerAGS 06534Zuständig: Landratsamt
Stand: 6. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Pressemitteilung PM 262/2026.